Verlustrechnung während Elternzeit

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Arph
Beiträge: 1
Registriert: 26. Mär 2023, 11:07

Verlustrechnung während Elternzeit

Beitrag von Arph »

Hallo zusammen,

seit Jahren versuchen meine Freundin und ich uns an unseren Steuerererklärungen. Mit der Geburt unseres Sohnes im letzten Jahr, ist nun ein weiterer Teil der Steuererklärung auszufüllen – Anlage Kind. In den letzten Tagen haben wir versucht, uns mit dem Thema Behinderungs- sowie Pflegepauschalen auseinander zu setzen, da unser Sohn sowohl einen Behinderungsgrad als auch einen Pflegegrad erhalten hat. Da wir diesbezüglich gerade nicht weiter kommen, möchten wir euch hierbei um Rat bitten.

Folgender Sachverhalt:
Meine Freundin befand sich 2022 in Mutterschutz und Elternzeit. Aufgrund der Behinderung und Pflege unseres Sohnes sind uns Kosten entstanden, die wir über die Behinderunggspauschale sowie die Pflegepauschale absetzten möchten. Da meine Freundin 2022 nur im Januar Einkommen aus Erwerbstätigkeit hatte, kam uns die Frage auf, ob eine Verlustrechnung möglich und sinnvoll wäre.

Unsere Annahme: Bei einer Verlustrechnung müssten die Ausgaben größer als das Einkommen sein. Auf der Einkommensseite steht geringes Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Zählen Mutterschutzgeld und Elterngeld ebenfalls als Einkommen?

Die Ausgabenseite würde überwiegend aus den beiden genannten Pauschalen bestehen. Sind diese überhaupt als Verlust anzusetzen?

Der Grundgedanke unserer Überlegung, hat seinen Ursprung in der Frage der prozentualen Verteilung der Pauschalen auf meine Freundin und mich (wir sind unverheiratet). Macht es Sinn einen höheren prozentualen Anteil auf Sie, der dann als Verlust gelten gemacht wird, oder auf mich (als Vollzeiterwerbstätiger mit höherem Einkommen) zu setzen.

Über euren Rat wären wir dankbar.

Liebe Grüße
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustrechnung während Elternzeit

Beitrag von muemmel »

Die Ausgabenseite würde überwiegend aus den beiden genannten Pauschalen bestehen. Sind diese überhaupt als Verlust anzusetzen? Nein. Vortragbare Verluste erzielt man überhaupt nur mit (nachgewiesenen) Werbungskosten, und um die geht es hier offenbar nicht.
Antworten