Hallo zusammen,
sorry vorab für die vielen Fragen.
ich habe Fragen zu Mieteinnahmen aus einer Immobilie aus der Türkei.
Kurz einige Infos, die evtl. relevant sind.
a. Es handelt sich um eine Wohnung in einem Wonkomplex mit ca. 300 Wohnungen
b. Kaufdatum (Vertragsunterzeichnung) war August 06. 2019 für ca. 70.000€
c. Notarielle Übergabe/Bestätigung war 07.2022.
d. Der Währungskurs €/TL war beim Kauf bei ca. 4,5TL, heute 21TL
e. Vermietet seit 08.2022
Nun meine Fragen:
1. Kann ich für diese Immobilie die afa angeben und wenn ja, wo?
2. Muss ich hier alle Ein und Ausgaben erst in € umrechnen? Denn durch die Inflation dort sind die Preise in Landeswährung gestiegen, für mich aber eher gesunken.
3. Wenn ich später mal die Immobilie verkaufe, gilt dann die 5 Jahresfrist de in der Türkei gilt, oder die 10 Jahre die hierzulande gelten?
4. ab welchem Datum beginnt die 5/10Jahres Frist? Kaufdatum oder Notarielle Übergabe?
5. Wo trage ich diese Mieteinnahmen, AFA usw. ein? Unter V kann ich das ja nicht so ganz, denn ich habe kein Aktenzeichen etc.?
Nachtrag: 6. Kann ich die Ein und Ausgaben einfach gegenrechnen, also Mieteinnahmen abzüglich Ausgaben (afa,Nebenkosten etc.) und als ein Wert (in € umgerechnet) eingeben, oder lieber detailierte Auflistung vornehmen?
Vielen Dank vorab
mfg
Ser.Bir
Abschreibung / Umrechnung Mieteinnahmen aus der Türkei
Re: Abschreibung / Umrechnung Mieteinnahmen aus der Türkei
Muss ich hier alle Ein und Ausgaben erst in € umrechnen? Ja. Dazu benutzen Sie die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse des Finanzministeriums, auch wenn es hier nicht um die Umsatzsteuer geht: http://umsatzsteuer-umrechnungskurse.org/kurs/TRY/2022/
Re: Abschreibung / Umrechnung Mieteinnahmen aus der Türkei
Vielen Dank, das mach ich.