Guten Tag zusammen,
ich bin Student, 25 Jahre alt (studentisch krankenversichert) und stehe vor folgendem Problem:
Ich übe demnächst eine Honorartätigkeit aus, die mit etwa 400-600 Euro im Monat vergütet wird (variiert).
Nebenbei habe ich noch einen Minijob, also bis 520 Euro (manchmal auch etwas weniger).
Insgesamt läge ich also monatlich in einem Breich zwischen 700 und 1350 Euro, also im Midijob-Bereich.
Ich habe ehrlich viel rumgesucht im Netz und weiß aber immer noch nicht genau, was nun auf mich zukommt bzw. wie ich vorgehen muss...
Bisher habe ich mich für den Minijob von der RV befreien lassen, muss ich das nun aufheben?
Zahle ich in so einem "zusammengesetzten Middijob" mit der Steuerklasse 1 überhaupt Einkommenssteuer?
Wenn ich die Honorartätigkeit anmelden muss, werde ich dann automatisch als Midijobber erkannt und die Sozialversicherungsabgaben erhoben? Was muss mein Arbeitgeber nun tun bzw. was muss ich tun ohne, dass ich aus Versehen "Steuern hinterziehe" oder was auch immer..)
Tut mir leid ich bin leider wirklich nicht vom Fach und das Ganze ist für mich wirklich kaum zu durchschauen
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte!
Viele liebe Grüße!
Minijob+Honorarjob = Midijob? Was tun?
Re: Minijob+Honorarjob = Midijob? Was tun?
Honorartätigkeiten haben mit Midijobs überhaupt nichts zu tun - Midijobs sind Arbeitnehmertätigkeiten, und genau das sind Sie in der Honorartätigkeit NICHT. Und mit Steuerklassen hat das aus demselben Grund auch nichts zu tun - die sind für Arbeitnehmer, was Sie da gar nicht sind.
Re: Minijob+Honorarjob = Midijob? Was tun?
Danke für die Antwort aber ich bin leider genauso schlau wie vorher. Auf welchen Job zahle ich denn jetzt Steuern und Sozialabgaben und auf welchen nicht?
Re: Minijob+Honorarjob = Midijob? Was tun?
Auf keinen - der Minijob existiert steuerlich gar nicht, und das Honorar allein erreicht bei weitem noch nicht den Grundfreibetrag, unter dem man halt keine Steuern zahlt. Und Sozialabgaben fallen da auch nicht an - krankenversichert sind Sie als Student, und sonstige Sozialversicherungen sind nicht vorgeschrieben.