Eink.aus Gewerbebetr. als Mitunternehmer

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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hr3
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Eink.aus Gewerbebetr. als Mitunternehmer

Beitrag von hr3 »

Hallo,
in der Vergangenheit wurde die komplette zu zahlende Gewerbesteuer (bis 2019 max. das 3,8 fache, danach das 4 fache) anerkannt und von der Steuerschuld abgesetzt. Dann wurde in mehreren Schritten nach der Versteuerungsart (§15, §5aAbs.1 bzw. §5aAbs.4 EStG) unterschieden und davon die nach §5aAbs.1EStG für die Gewerbestererstattung ausgeschlossen. Jetzt werden diese nach Einspruch wohl doch anerkannt, soweit sie in den Mitteilungen ausgewiesen sind.

Neu ist jetzt: " Es kommt nur dann zu einer Anrechnung von Gewerbesteuer, wenn auf die gewerblichen Einkünfte auch tatsächlich Einkommensteuer entfällt.". Offen bleibt die Frage, ob diese Aussage sich auf die einzelne Beteiligung, den Saldo eines oder die Summe beider Steuerpflichtigen bezieht. Und was ist mit "tatsächlich Einkommensteuer entfällt" gemeint?. Auf Einkünfte zahle ich Steuer und durch Verlußte reduziere ich diese. Also beides beeinflußt die Steuer.

Außerdem, ist es zulässig, dass nachträglich die Kriterien geändert werden, obwohl in der Vergangenheit anderslautende Steuerbescheide erlassen wurden und diesen Punkten auch nicht widersprochen wurde, sie damit eigentlich auch bestandskräftig waren. Widersprüche meinerseits betrafen andere als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder versucht das FA mich hier von der Durchsetzung meiner Ansprüche abzuschrecken, indem man andere Dinge unberechtigt gegenrechnet.

Hier scheinen die FA-Mitarbeiter an die Grenzen ihrer Kenntnisse zu kommen und darauf zu hoffen, dass es dem Steuerpflichtige ähnlich ergeht.
Wer kann mir hier bitte einen Rat geben.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Eink.aus Gewerbebetr. als Mitunternehmer

Beitrag von Severina »

Vielleicht leide ich gerade unter einer Denkhemmung und jemand anderes versteht das - mir fällt ohne verständliche Sachverhaltsschilderung dazu jedenfalls nichts ein.

Nur eines: auf Grundlage welches § wurde denn der Bescheid geändert?
hr3
Beiträge: 11
Registriert: 6. Jan 2019, 13:29

Re: Eink.aus Gewerbebetr. als Mitunternehmer

Beitrag von hr3 »

Die Bescheide wurden noch nicht geändert. Ich habe den letzten Bescheiden vieler Jahre (zurück bis 2009) aus unterschiedlichen Gründen widersprochen nicht jedoch den Einkünften aus Gewerbebetrieben (KG-Beteiligungen). Jetzt hat das Finanzamt nach Mahnung das Thema aufgearbeitet, mir dabei die zugrundeliegenden Beträge für Kapiatleinkünfte und Gewerbebetr. aufgeschlüsselt und mir angekündigt, wie es auf die einzelnen Widersprüche reagieren würde. Auf der anderen Seite aber auch neue Zahlen ausgegraben, die sich vorwiegend aus nachträglichen Korrekturen der Betriebsfinanzämter ergeben würden. In den meisten Fällen Punkte die zu meinen ungunsten ausfallen und die Steuerlast erhöhen würden. Eines dieser Themen ist die Behandlung von Gewerbesteuer. Ich stehe jetzt vor der Entscheidung, die Widerspruche zurück zu nehmen und damit die letzten Bescheide zu akzeptieren oder ggf. darauf zu bestehen und damit unterm Strich möglicherweise teilweise nachzahlen zu müssen. Bei der entsprechenden Einschätzung was die bessere Variante ist, spielt es eine entscheidende Rolle, welche Punkte berechtigt sind und dabei hat sich bei einzelnen Themen bereits gezeigt, dass das FA teilweise wieder von unvollständig Zahlen bzw. von fehlerhaft Annahmen ausgegangen ist.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Eink.aus Gewerbebetr. als Mitunternehmer

Beitrag von Severina »

Die Einkünfte und auch die Gewerbesteuerbeträge aus den KGs werden im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellungen für die KGs ermittelt, im Einkommensteuerbescheid kommen nur die Ergebnisse lt. Feststellungsbescheiden an - da kann das Eunkommensteuerfinanzamt nichts werten.
hr3
Beiträge: 11
Registriert: 6. Jan 2019, 13:29

Re: Eink.aus Gewerbebetr. als Mitunternehmer

Beitrag von hr3 »

Danke, das klingt erst einmal gut.

Aussage FA:
Gem. § 35 Abs. 1 Satz 3 EStG in Verbindung mit § 5a Abs. 5 Satz 2 EStG ist auf Gewinne, die nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelt wurden, eine Anrechnung der gezahlten Gewerbesteuer gem. § 35 Abs. 1 EStG ausgeschlossen.
Sofern in den Mitteilungen trotz erzielter Einkünfte nach § 5a Abs. 1 EStG ein anteiliger Gewerbesteuermeßbetrag und anteilig gezahlte Gewerbesteuer ausgewiesen sind, sind diese entgegen meiner bisherigen Auffassung mit zu erfassen. Bei der Berechnung, ob und in welcher Höhe auf die gewerblichen Einkünfte Einkommensteuer entfällt, sind die nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelten Einkünfte jedoch nicht mit einzubeziehen. (*1)
Es kommt nur dann zu einer Anrechnung von Gewerbesteuer, wenn auf die gewerblichen Einkünfte (*2) auch tatsächlich Einkommensteuer entfällt.

Dazu 2 Fragen:
*1 heißt das, dass auf diese Einkünfte keine Einkommenssteuer von mir zu zahlen ist?
*2 dieser Beteiligung oder der Summe (aller Bet.) eines Steuerpflichtigen oder der Summe beider Steuerpflichtigen (gem.Veranlagung). *1 widerspricht sich zumindestens dann, wenn *2 sich auf eine einzelne Beteiligung beziehen sollte,

Beispiel eines Jahres:
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hr3
Beiträge: 11
Registriert: 6. Jan 2019, 13:29

Re: Eink.aus Gewerbebetr. als Mitunternehmer

Beitrag von hr3 »

Hallo,
kann mir bitte jemand helfen, welche GewSt nach dem obigen Beispiel angerechnet wird. Noch habe ich das nicht wirklich verstanden.
Das ist entscheident, ob ich meine Einsprüche aufrecht erhalte oder zurück nehme und lieber die letzte Abrechnung akzeptiere.
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