Hallo,
mich interessiert, was ich als Abiturientin, sprich noch nicht Studentin dazuverdienen kann, ohne steuerpflichtig zu werden. Außerdem würde ich gerne wissen, ob es Auswirkungen auf das Kindergeld hat, wenn man Lohn bezieht.
Wäre schön, wenn mir jemand Auskunft geben könnte.
Danke
Bachstelze
Hinzuverdienst
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Re: Hinzuverdienst
Hallo,
die Hinzuverdienstgrenze beim Kindergeld gibt es seit 2012 nicht mehr. Wichtig könnte ggf. die Stundenbegrenzung sein.
Sie können einen Minijob annehmen, der wäre bis 450 Euro steuerfrei.
Der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer zu zahlen ist, beträgt 8.354 Euro pro Jahr.
Dieser wäre relevant wenn Sie normalen Arbeitslohn beziehen oder sich (nebenbei) Selbständig machen möchten.
Der wenigste Aufwand entsteht Ihnen bei einem Minijob, bzw. bei einem normalen Arbeitsverhältnis auf LSt-Karte.
Viele Grüße
Patrick Spielmann
die Hinzuverdienstgrenze beim Kindergeld gibt es seit 2012 nicht mehr. Wichtig könnte ggf. die Stundenbegrenzung sein.
Sie können einen Minijob annehmen, der wäre bis 450 Euro steuerfrei.
Der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer zu zahlen ist, beträgt 8.354 Euro pro Jahr.
Dieser wäre relevant wenn Sie normalen Arbeitslohn beziehen oder sich (nebenbei) Selbständig machen möchten.
Der wenigste Aufwand entsteht Ihnen bei einem Minijob, bzw. bei einem normalen Arbeitsverhältnis auf LSt-Karte.
Viele Grüße
Patrick Spielmann
Patrick Spielmann
Steuerberater in Nürnberg
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Re: Hinzuverdienst
Danke für die hilfreichen Tipps, total nett.
Viele Grüße
Bachstelze

Viele Grüße
Bachstelze
Re: Hinzuverdienst
@Oliver Schmitz:
Die Frage ist von 2013.
Es ist anzunehmen, dass "Bachstelze" diese Phase inzwischen hinter sich gelassen hat.
Die Frage ist von 2013.
Es ist anzunehmen, dass "Bachstelze" diese Phase inzwischen hinter sich gelassen hat.