Hallo Zusammen,
das mit dem Reverse-Charge habe ich im Groben verstanden.
Mir geht es speziell um die Kurzfristige Vermietung z.B. eines Saales für Events, Hochzeiten etc. Hier muss man ohnehin aufpassen, da die reine Vermietung an Privatpersonen steuerfrei sei und es eine Option auf Verzicht der Steuerfreiheit gibt, wenn die Vermietung an andere Unternehmen geht.
Wenn ich an einen Unternehmer im EU-Aulsand die Vermietung in Rg. stelle, achte ich auf die USt-ID und den Hinweis auf das Reverse-Charge. Bei Privatpersonen stelle ich ganz normal mit USt. aus, weil es ins Ausland geht. Richtig?
Wenn ich jetzt an einen Unternehmer in EU-Ausland eine Rechnung stelle:
500 Vermietung
200 Getränkepauschale
Stelle ich die Getränke auch ohne USt aus? (also nur den Hinweis auf Reverse-Charge)
Vielen Dank