Rechnungsstellung bei kurzfristigen Vermietungen USt Option

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Tileg
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Registriert: 7. Feb 2020, 18:09

Rechnungsstellung bei kurzfristigen Vermietungen USt Option

Beitrag von Tileg »

Hallo Zusammen,

ich würde das gerne mit der Rechnungsstellung für kurzfristige Vermietungen von Räumlichkeiten für Events, Hochzeiten etc. in speziellen Fällen verstehen :

Folgendes habe ich verstanden:
a) reine Vermietung an Privatperson, öffentliche Hand, Parteien, Vereine (nicht vorsteuerabzugsberechtigt) ist USt-befreit
Falls zur Vermietung weitere Kosten kämen die ust-pflichtig sind und dies die Kosten der Vermietung übersteigen, so wird die ganze Rg. ust-pflichtig.

b) reine Vermietung an Unternehmer, GmbH (vorsteuerabzugsberechtigt gibt es eine Option. (Also ich kann es mir raussuchen, ob man die Rg. mit oder ohne USt stellt)

1. Frage:
Annahme Vermietung an eine Privatperson 500,- , Catering 1000,- dann müsste ich 1500,- EUR mit USt ausstellen, da der Posten mit dem Catering den Posten der Vermietung überwiegt
aber
wenn ich die Vermietung zunächst in Rg. stelle, da an Privatperson mit 500,- ohne USt. und erst in ein paar Tagen mich um die Catering-Rechnung kümmern könnte, dann würde sich die Rechnungsstellung umsatzsteuerlich nur dadurch unterscheiden, weil ich zwei Rechnungen getrennt gestellt habe.
Was ist hier richtig? Beides?

2. Frage
Wenn ich an Privatpersonen vermiete, ist es ganz klar ein Vorteil, wenn diese als Endverbraucher umsatzsteuerbefreit eine Rechnung bekommen.

Aber was ist mit anderen Unternehmen?
Welchen Vorteil hat die Option auf den Verzicht der Steuerfreiheit? Der Kunde könnte dann die Vorsteuer ziehen. Aber warum ist das gut? Es ist doch eh nur ein durchlaufender Posten.
Oder verstehe ich das grundlegend falsch?
In gleicher Hinsicht für mich. Habe ich einen Vorteil, wenn ich mit USt. ausstelle bei Unternehmen. Gibt es einen Vorteil/Nachteil?

Viele Grüße
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