Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand helfen. Es ist so dass mein Mann 2021 verstorben ist und ich zu meiner Rente eine Witwenrente bekomme.
Die Steuererklärung wurde für 2021 gemacht. In dem Steuerbescheid wird jetzt jedoch wieder die Kirchensteuer für meinen Mann aufgeführt.
Desweiteren bekomme ich ab diesem Jahr jeden Monat Lohnsteuer von meiner eigenen Rente abgezogen.
Dieser Betrag wurde jedoch bei der Steuererklärung nicht berücksichtigt, war zu dem Zeitpunkt auch nicht abzusehen dass der automatisch von meiner Rente abgezogen wird.
Zusammengerechnet würde ich jetzt in der Vorauszahlung mehr bezahlen als mein Mann noch gelebt hat.
Ist das so richtig, oder kann man von der Vorauszahlung den Betrag abziehen, welchen ich automatisch abgezogen bekomme?
Der Steuerbescheid wurde im Oktober gemacht, kam aber erst vorige Woche.
Steuerbescheid fehlerhaft? Einspruch
Re: Steuerbescheid fehlerhaft? Einspruch
Hallo,
Außerdem mal was grundsätzliches: Allein durch den Splittingvorteil sollte es 2021 einen deutlich steuersenkenden Effekt geben (insbesondere, wenn dein Mann nicht im Herbst oder Winter verstorben ist). Denn das Splitting gilt für das gesamte Jahr. Daher die Frage: Hast du überhaupt eine Zusammenveranlagung gemacht? (die erwähnte Kirchensteuer deutet aber darauf hin)
Für 2022 wird es übrigens ähnlich sein, da greift das sogenannte Gnadensplitting. Die Steuererklärung muss dann zwar eine Einzelveranlagung sein, aber durch die Angabe des Todestages bei "verwitwet" kommt es praktisch doch zu einer Zusammenveranlagung (es gibt feine Unterschiede, aber die sind selten von Belang).
Stefan
Und was wundert dich daran? Im Jahr 2021 hat er doch noch gelebt.In dem Steuerbescheid wird jetzt jedoch wieder die Kirchensteuer für meinen Mann aufgeführt.
Dann ist es vermutlich eine Betriebsrente. Die ist in der Anlage N zu erklären, und da werden dann auch die bereits gezahlten Lohnsteuern angerechnet.Desweiteren bekomme ich ab diesem Jahr jeden Monat Lohnsteuer von meiner eigenen Rente abgezogen.
Verstehe ich nicht. Warum war das zu dem Zeitpunkt (der Steuererklärung) nicht absehbar?Dieser Betrag wurde jedoch bei der Steuererklärung nicht berücksichtigt, war zu dem Zeitpunkt auch nicht abzusehen dass der automatisch von meiner Rente abgezogen wird.
Außerdem mal was grundsätzliches: Allein durch den Splittingvorteil sollte es 2021 einen deutlich steuersenkenden Effekt geben (insbesondere, wenn dein Mann nicht im Herbst oder Winter verstorben ist). Denn das Splitting gilt für das gesamte Jahr. Daher die Frage: Hast du überhaupt eine Zusammenveranlagung gemacht? (die erwähnte Kirchensteuer deutet aber darauf hin)
Für 2022 wird es übrigens ähnlich sein, da greift das sogenannte Gnadensplitting. Die Steuererklärung muss dann zwar eine Einzelveranlagung sein, aber durch die Angabe des Todestages bei "verwitwet" kommt es praktisch doch zu einer Zusammenveranlagung (es gibt feine Unterschiede, aber die sind selten von Belang).
Ab 2023 kann das durchaus richtig sein.Zusammengerechnet würde ich jetzt in der Vorauszahlung mehr bezahlen als mein Mann noch gelebt hat.
Stefan
Re: Steuerbescheid fehlerhaft? Einspruch
Das schon aber ich zahle doch alle 3 Monate die Vorauszahlung für dieses Jahr, und da wollen die auch noch die Kirchensteuer
Nein es ist eine Pension. Was mich halt wundert ist, dass ich das die letzten Jahre nicht abgezogen bekommen habe. Oder hängt das dann mit der Steuerklassenänderung zusammen, die ja dieses Jahr greift?Dann ist es vermutlich eine Betriebsrente. Die ist in der Anlage N zu erklären, und da werden dann auch die bereits gezahlten Lohnsteuern angerechnet.
Es wurde vorher nie was abgezogen, erst ab den Bezügen Jan2023.Verstehe ich nicht. Warum war das zu dem Zeitpunkt (der Steuererklärung) nicht absehbar?
Re: Steuerbescheid fehlerhaft? Einspruch
Hallo,
Bist du denn selber nicht in der Kirche?
Und wie gesagt ist es dann in der Anlage N zu erklären, mit Angabe/Anrechnung der Lohnsteuer (ganz oben auf dem Steuerbescheid steht eine Tabelle, und dort sollte auch die Steuer auftauchen, mit einem Minuszeichen).
Für 2023 und mit Steuerklasse 1 wird ab einem Einkommen aus Versorgungsbezügen von ca. 1200 Euro Lohnsteuer abgeführt. Für andere Jahre kann ich es dir gerne auch noch ausrechnen, kannst du aber auch leicht selber machen ( https://www.bmf-steuerrechner.de/index.xhtml - grob reicht es, zweimal den Betrag einzutragen, der Rest wirkt sich nur marginal aus).
Stefan
Achso, du meintest bei der Vorauzahlung.Das schon aber ich zahle doch alle 3 Monate die Vorauszahlung für dieses Jahr, und da wollen die auch noch die Kirchensteuer
Bist du denn selber nicht in der Kirche?
Aber trotzdem wird es als Lohn abgerechnet (denn sonst keine Lohnsteuer - gesetzliche Renten werden grundsätzlich steuerfrei ausgezahlt).Nein es ist eine Pension.
Und wie gesagt ist es dann in der Anlage N zu erklären, mit Angabe/Anrechnung der Lohnsteuer (ganz oben auf dem Steuerbescheid steht eine Tabelle, und dort sollte auch die Steuer auftauchen, mit einem Minuszeichen).
Vermutlich ja. Beim Tod eines Ehepartners wird der andere automatisch in Steuerklasse 3 eingestuft. Das gilt für das Jahr des Todes und das daurauf folgende Jahr (Witwensplitting). Und seit 2023 bist du dann eben in Steuerklasse 1. [wusstest du wahrscheinlich alles schon]Was mich halt wundert ist, dass ich das die letzten Jahre nicht abgezogen bekommen habe. Oder hängt das dann mit der Steuerklassenänderung zusammen, die ja dieses Jahr greift?
Wenn das auch zu der Zeit so war als dein Mann noch lebte, dann hast du entweder auch da schon die Steuerklasse 3 gehabt, oder weniger Rente bekommen als heute (Rente meint hier die mit Lohnsteuerabzug).Es wurde vorher nie was abgezogen, erst ab den Bezügen Jan2023.
Für 2023 und mit Steuerklasse 1 wird ab einem Einkommen aus Versorgungsbezügen von ca. 1200 Euro Lohnsteuer abgeführt. Für andere Jahre kann ich es dir gerne auch noch ausrechnen, kannst du aber auch leicht selber machen ( https://www.bmf-steuerrechner.de/index.xhtml - grob reicht es, zweimal den Betrag einzutragen, der Rest wirkt sich nur marginal aus).
Stefan