Erste Betriebsstätte defenieren, Entfernungs- und Kilomterpauschale

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Tobias1985
Beiträge: 2
Registriert: 8. Mär 2023, 16:52

Erste Betriebsstätte defenieren, Entfernungs- und Kilomterpauschale

Beitrag von Tobias1985 »

Liebes Forum,

Ich bin freiberuflicher Restaurator, selbstständiger Kleinunternehmer. Im Jahr 2022 hatte ich endlich einige Umsätze und bin deshalb gerade dabei meine EÜR für 2022 vorzubereiten. Gerade beschäftigt ich mich mit meinen Fahrtkosten und den zusammenhängenden Begriff der „ersten Betriebsstätte“. Mich interessieren gerade vor allem meine Möglichkeiten Fahrtkosten mit dem privaten Auto aber auch Zugfahrten und möglicherweise auch Reisekosten in der EÜR geltend zu machen. Konkret geht es um die Entfernungspauschale und die Kilometerpauschale und was in meinem Fall als „erste Betriebsstätte“ definiert wird.
Da die Definition der ersten Betriebsstätte wohl nicht immer eindeutig ist und das ja auch ausschlaggebend für die Entfernungspauschale und die Kilometerpauschale und ggf. Reisekosten Abrechnung ist, bin ich gespannt was ihr zu meinem Sachverhalt zu sagen habt?

Mir ist klar, dass dies hier keine Steuerberatung ist. Da mich das Thema aber sicher noch oft begleiten wird möchte ich mich einfach bestmöglich Informieren um mir ein Grundverständnis von steuerrechtliche Fragen anzueignen.

Für die Fahrten mit dem Auto möchte ich die 1% Regel nicht anwenden und auch kein Fahrtenbuch führen.

Ich wohne in Berlin, ich habe als Restaurator keine eigne Werkstatt angemietet und von meiner Wohnung in Berlin aus schreibe ich hauptsächlich Rechnungen, mache meine Steuererklärung, generiere neue Aufträge oder kaufe Arbeits- und Hilfsmittel für meine Tätigkeiten als Restaurator ein.

Meine Tätigkeiten als Restaurator habe ich 2022 ausschließlich nicht an meinem Wohnort Berlin ausgeübt.

August, September und Oktober 2022 habe ich 4 Wochen außerhalb von Berlin in einer Restaurierungswerkstatt gearbeitet. Zu dieser Restaurierungswerkstatt bin ich etwa 20 Arbeitstage täglich 40km einfach mit dem privaten PKW gefahren. Bei dieser Tätigkeit war ich nicht länger als 8h von Zuhause weg.

Mein zweiter Projektbezogener Auftrag im Steuerjahr 2022 läuft seit August 2022 und wird voraussichtlich noch bis Juni 2023 andauern. Ich arbeite als Subunternehmer für eine Restaurierungsfirma in München und bin dort für den Projektzeitraum von August 2022 bis Juni 2023 für bestimmte restauratorische Tätigkeit eigenständig beauftragt und stelle nach jedem Arbeitseinsatz meine Rechnungen an meinen Auftraggeber. Diese Tätigkeit übe ich ausnahmslos in einem Münchner Museum aus.
Für diesen Auftrag fahre ich seit August 2022 monatlich für ein oder zwei Wochen am Stück nach München um dort meinen Tätigkeiten nachzugehen. Diese Fahrten erfolgten zum großen Teil mit meinem privaten PKW, vier dieser Fahrten nach München erfolgten aber auch mit dem ICE. Es gibt einen Anreisetag, meistens Sonntag und einen Abreisetag, meistens Samstag.
Bei München bin ich bis jetzt in einer privaten Unterkunft außerhalb von München untergekommen und fahre von dort aus täglich etwa 30km einfach zum Museum nach München rein und am Abend wieder raus. Ingesamt bin ich 2022 40 Arbeitstage diese Strecke gefahren. Die Strecke Berlin - München bin ich 5 mal Hin- und Zurück gefahren.

Die Fahrtzeiten und Fahrtkosten von Berlin nach München und zurück stelle ich meinem Auftraggeber in Rechnung sowie auch die Fahrtkosten von meiner Unterkunft zum Museum und die gelösten Parkscheine.

2022 hatte ich also zwei Orte an denen ich als Restaurator gearbeitet habe. In der Restaurierungswerkstatt bei Berlin war ich zeitlich lange nicht so oft wie in München.

Für mich stellt sich jetzt die Frage wie ich meine Fahrten 2022 in der EÜR geltend machen kann und wie ich mit Reisekosten wie zum Beispiel Parkgebühren und Mehraufwand umgehen kann? Nach meiner Auffassung gibt es dafür zwei Möglichkeiten wenn wir die 1% Regel und das Fahrtenbuch außen vor lassen. Und zwar die Entfernungspauschale oder die Kilometerpauschale bei der ich dann auch noch Reisekosten geltend machen könnte.
Dies ist wohl sehr abhängig davon wo die erste Betriebsstätte liegt und ob ich überhaupt eine habe. Das festzulegen fällt mir gerade schwer sehr schwer! Kann mir hier jemand im Forum vielleicht was zu meinem Sachverhalt sagen und erläutern? Ich hab versucht den Sachverhalt so gut wie möglich darzulegen und freu mich auf eure Beiträge dazu.

Schönen Abend!
Tobias
Tobias1985
Beiträge: 2
Registriert: 8. Mär 2023, 16:52

Re: Erste Betriebsstätte defenieren, Entfernungs- und Kilomterpauschale

Beitrag von Tobias1985 »

Hier im Jura Forum gab es ein paar Beiträge zu meinem Anliegen: https://www.juraforum.de/forum/t/erste-betriebsstaette.734330/#post-2305478
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