Steuerbescheid - Verlustverrechnungsgrenze Termingeschäfte - Einspruch?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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WongaCologne
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Steuerbescheid - Verlustverrechnungsgrenze Termingeschäfte - Einspruch?

Beitrag von WongaCologne »

Hallo,

ich habe meinen ersten Steuerbescheid bekommen, bei dem die Verlustverrechnungsgrenze von 20 k€ für Termingeschäfte wirksam ist (Steuerjahr 2021).

Ich hatte bei den Termingeschäften Gewinne und Verluste, die jeweils über 20 k€ liegen, bin also wie erwartet von dem neuen Gesetz betroffen (d.h. ich zahle Steuern auf Gewinne, die zum Teil netto gar nicht existieren). Dabei handelt es sich um Geschäfte bei einem ausländischen Broker, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen (Steuernachzahlung).

Da die Rechtmäßigkeit des neuen Gesetztes in Frage steht und Lindner/Buschmann bereits angekündigt haben, die Regelung wieder zu streichen (oder dies evtl. per Verfassungsgericht geschehen wird), habe ich folgende Fragen:

FALLS das Gesetz nicht nur gestrichen wird, sondern dies auch rückwirkend zu Anwendung kommen sollte (Wäre so etwas realistisch?), muss ich dann jetzt schon in irgendeiner Form aktiv werden, um davon später ggf. profitieren zu können? Muss ich z.B. Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen? Wie würde das ablaufen?

Die Nachzahlung werde ich natürlich in jedem Fall vornehmen (kein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung o.ä.).

Danke & Grüße
Ozymandias
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Re: Steuerbescheid - Verlustverrechnungsgrenze Termingeschäfte - Einspruch?

Beitrag von Ozymandias »

Alles außer einem Einspruch führt zur Bestandskraft, selbst wenn das Gesetz später abgeschafft wird.

Der Einspruch sollte einen rechtlich korrekten Antrag beinhalten.

Beispielsweise beantragen den Verlust mit den Gewinnen zu verrechnen und auf mögliche Verfassungswidrigkeit hinweisen.
WongaCologne
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Re: Steuerbescheid - Verlustverrechnungsgrenze Termingeschäfte - Einspruch?

Beitrag von WongaCologne »

Alles klar, besten Dank für die Auskunft, super! Dann werde ich es so machen...

Irgendwie ist diese Regelung mal wieder typisch. Man stelle sich vor, dass es Leute gibt, die gar nicht wissen, dass sie von irgendeinem Steuerparagraphen (auch unabhängig vom geschilderten Fall), der derzeit in der Schwebe ist oder vielleicht auch erst viel später als verfassungswidrig gestrichen wird, nachteilig betroffen sind. Die gucken dann in die Röhre, während andere, die Einspruch eingelegt haben, eine Erstattung bekommen könnten. Ist nicht gerade im Sinne einer Steuergerechtigkeit :shock:.
taxpert
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Re: Steuerbescheid - Verlustverrechnungsgrenze Termingeschäfte - Einspruch?

Beitrag von taxpert »

Ozymandias hat geschrieben: 5. Mär 2023, 12:15 und auf mögliche Verfassungswidrigkeit hinweisen.
Der Hinweis allein reicht nicht! Entweder man kennt ein anhängiges Verfahren,an das man sich "dran hängen" kann (Antrag auf Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung in dem bereits anhängigen Verfahren) oder man muss selber derjenige sein, der das über FG => BFH bis zum BVerfG bringt,

taxpert
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Ozymandias
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Re: Steuerbescheid - Verlustverrechnungsgrenze Termingeschäfte - Einspruch?

Beitrag von Ozymandias »

taxpert hat geschrieben: 6. Mär 2023, 12:36
Ozymandias hat geschrieben: 5. Mär 2023, 12:15 und auf mögliche Verfassungswidrigkeit hinweisen.
Der Hinweis allein reicht nicht! Entweder man kennt ein anhängiges Verfahren,an das man sich "dran hängen" kann (Antrag auf Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung in dem bereits anhängigen Verfahren) oder man muss selber derjenige sein, der das über FG => BFH bis zum BVerfG bringt,

taxpert
Richtig.
Aber man sollte trotzdem schon im Einspruch die Verfassungswidrigkeit behaupten.
Das verursacht kein Ruhen des Verfahrens oder andere Vorteile, habe ich auch nicht behauptet. Ist aus meiner Sicht dennoch notwendig, um Einspruch für die weiteren notwendigen Verfahren angemessen zu begründen.

Angeblich gibt es ein Musterverfahren von einer Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger vor dem FG Niedersachsen. Vielleicht ergeht dort bald ein Vorlagebeschluss zum BVerfG.
So lange kein Einspruchsentscheidung vorliegt, sollte man schnellstmöglich das Ruhen des Verfahrens beantragen wenn ein solcher Vorlagebeschluss ergeht.

Es ist aber gut möglich, dass dieser Vorschlagebeschluss erst nach der Einspruchsentscheidung ergeht. Ich würde raten die Fristen auszureizen. EInspruch zunächst ohne Begründung nahe am Fristende, dann Begründung nachreichen und hoffen...
WongaCologne
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Re: Steuerbescheid - Verlustverrechnungsgrenze Termingeschäfte - Einspruch?

Beitrag von WongaCologne »

Vielen Dank euch beiden für die Ergänzungen. Ich werde dann relativ kurz vor Fristablauf einen unbegründeten Einspruch einreichen (Zweizeiler; Muster habe ich schon gefunden) und danach eben schauen, ob sich bis zur neuen Frist etwas Neues ergeben hat.
taxpert
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Re: Steuerbescheid - Verlustverrechnungsgrenze Termingeschäfte - Einspruch?

Beitrag von taxpert »

Dann wünsche ich dir viel Glück! Bei einem unbegründeten Einspruch-und nur die Behauptung der Verfassungswidrigkeit ist keine Begründung!- wirst Du nach etwa drei Monaten die Einspruchsentscheidung haben. Dann bleibt nur die Klage.

taxpert
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Ozymandias
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Re: Steuerbescheid - Verlustverrechnungsgrenze Termingeschäfte - Einspruch?

Beitrag von Ozymandias »

taxpert hat geschrieben: 6. Mär 2023, 20:32 Dann wünsche ich dir viel Glück! Bei einem unbegründeten Einspruch-und nur die Behauptung der Verfassungswidrigkeit ist keine Begründung!- wirst Du nach etwa drei Monaten die Einspruchsentscheidung haben. Dann bleibt nur die Klage.

taxpert
Er meint einen Einspruch mit nachgereichter Begründung. Das bringt in der Regel 4-6 Wochen mehr Zeit.

Und natürlich kann man die Verfassungswidrigkeit als Begründung behaupten, die Regelung verstößt gegen das objektive Nettoprinzip. Man muss gleichzeitig auch die Verrechnung der Verluste beantragen.

Das Finanzamt kann dieser verfassungswidrigen Regelung von Anfang allerdings nicht abhelfen. Das ist die einzig korrekte Aussage von Mr. taxpert.
Ozymandias
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Re: Steuerbescheid - Verlustverrechnungsgrenze Termingeschäfte - Einspruch?

Beitrag von Ozymandias »

taxpert hat geschrieben: 6. Mär 2023, 20:32 Dann wünsche ich dir viel Glück! Bei einem unbegründeten Einspruch-und nur die Behauptung der Verfassungswidrigkeit ist keine Begründung!- wirst Du nach etwa drei Monaten die Einspruchsentscheidung haben. Dann bleibt nur die Klage.

taxpert
Habe AdV und Ruhen des Verfahrens erhalten. 8-)
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