Umsatzsteuerrückerstattung versteuern

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evahuber
Beiträge: 1
Registriert: 6. Mär 2023, 12:38

Umsatzsteuerrückerstattung versteuern

Beitrag von evahuber »

Hallo zusammen,

ich habe ein wenig eine spezielle Frage...
Seit einigen Jahren haben wir eine PV-Anlage auf dem Dach und wollten endlich zum 1.1.2022 in die Kleinunternehmerregelung rutschen - es war alles beantragt, genehmigt, alles gut - dann hat mein Mann relativ kurzfristig auch zum 1.1.2022 ein wenig Wald überschrieben bekommen und wir sind nun auch noch (nicht hauptverdienenderweise, sondern vornehmlich für den Eigenverbrauch) Forstwirte.

Da die Bewirtschaftung nach einem Ersatz des alten Traktors schrie, haben wir uns die Hilfe eines Steuerberaters gesucht, mit dem ausgeklüngelt, dass wir wieder rückwirkend zum 1.1.2022 in die normale Umsatzsteuerregelung wechseln sollten und dann die Investition gewagt und einen Traktor gekauft (45000)€, mit der Hoffnung, die 7200€ Umsatzsteuer wieder zurück zu bekommen.

Irgendwie haben dann Finanzamt und unser Steuerberater nicht wirklich miteinander kommuniziert und beim Steuerberater gab es Personalwechsel, sprich alles blieb liegen und da wir selbst auch Laien sind, was das Steuerrecht angeht, haben wir uns zu spät darum gekümmert (wir hatten ja einen Steuerberater dafür!) - jedenfalls haben wir die 7200€ Umsatzsteuerrückerstattung erst 2023 bekommen.

Da beim Bau der PV-Anlage damals auch nicht alles glatt ging, habe ich mir gemerkt, dass es besser ist, wenn die Rückerstattung in dem Jahr erfolgt, in dem auch die Investition war, denn

- und genau das ist jetzt meine Frage -

wir müssen die 7200€ jetzt in diesem Jahr 2023 versteuern, oder nicht? - hätten wir sie letztes Jahr bekommen, wären sie in die EÜR 2022 eingeflossen und wären gegenüber dem Traktor nicht so stark ins Gewicht gefallen, oder habe ich das falsch verstanden?

Wir haben kaum Ausgaben übers Jahr, was den Wald angeht, da stehen dann die 7200€ gegenüber vielleicht 200€ Motorsägenbenzin...

Unser SB versucht gerade uns zu beschwichtigen, dass das ja nicht so sehr ins Gewicht fallen würde, wenn wir die Rückerstattung dieses Jahr bekommen haben...

Liege ich falsch?

Danke für die Hilfe
Eva
Severina
Beiträge: 1247
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Umsatzsteuerrückerstattung versteuern

Beitrag von Severina »

Das Regelwirtschaftsjahr eines Forstwirts läuft vom 01.10. - 30.09., der Gewinn ist zu 1/4 im ersten und zu 3/4 im zweiten betroffenen Kalenderjahr zu versteuern, das mildert die Sache etwas ab - es sei denn, man hat - wie seit kurzem möglich- das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr gewählt.

Den Rest sollte man mit einer Sonderabschreibung auf den Traktor ausreichend ausgleichen können

Und schließlich könnte man auch freiwillig bilanzieren, dann wirken sich Zahlungs- und Erstattungsdatum gar nicht aus.
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