PVA Umsatz- zu Einkommenssteuer

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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PVA-Steuer-frau
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PVA Umsatz- zu Einkommenssteuer

Beitrag von PVA-Steuer-frau »

Hallo zusammen,

bevor ich einen Steuerberater frage, ob ich das richtig verstanden habe, versuche ich es mal hier:

Ich habe in 2018 und 2019 je eine PV-Anlage über 10kWp gekauft, sodass Kleinunternehmertum für mich nicht in Frage kam. Das ist allerdings noch nicht meine Frage, sondern eine bzgl. der Umsatzsteuer und deren Berücksichtigung in meiner Einkommenssteuer. Vorab, in 2018 hat noch eine Steuerberaterin für mich die Steuererklärung gemacht, in 2019 habe ich sie analog erstellt.

Nun zu der Frage, ob ich den Logik richtig verstanden habe:
Für die beiden Jahre der Anschaffung 2018 und 2019 wurde die Umsatzsteuer aus dem Kauf der Anlage als gewinnmindernder Betrag geltend gemacht, worauf drei Sachen gefolgt sind:
1.) Die Umsatzsteuer wurde mir zu 100% erstattet (Auszahlung Anfang des übernächsten Kalenderjahres, d.h. 2020 bzw. 2021).
2.) Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung des jeweiligen Anschaffungsjahres (2018 bzw. 2019) wurde dieser "Verlust" berücksichtigt, was meine Einkommenssteuerlast in 2018 und 2019 gemindert hat.
3.) Für die Jahre der Auszahlung der Umsatzsteuer (2020 bzw. 2021) musste diese Auszahlung als Gewinn hinzugefügt werden, wodurch die Einkommenssteuerlast in diesen beiden Jahren um exakt den Betrag erhöht wurde, um den sie in den anderen beiden Jahren reduziert wurde (in all den Jahren hatte ich die knapp 50% Steuer "all in" zahlen müssen, daher diese Vereinfachung / Logik).

Habe ich das soweit korrekt verstanden?

Liebe Grüße & Danke vorab

eure PVA-Steuer-frau
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: PVA Umsatz- zu Einkommenssteuer

Beitrag von taxpert »

Du musst gedanklich USt und ESt trennen!

Beispiel, betrachtet wird nur die USt/VoSt!

Du erwirbst ein Wirtschaftsgut in 2018. Der Kaufpreis beinhaltet 10.000 € USt.

USt:

2018:
Du hast einen Erstattungsanspruch auf die gezahlte USt von 10.000 €. Umsatzsteuerzahllast für 2018 = -10.000 €.
Wann bzw. in welchem Jahr die Erstattung kommt, ist für die USt egal!

ESt:

2018:
Die an den anderen Unternehmer gezahlte USt ist Betriebsausgabe in Höhe von 10.000 €. Gewinnauswirkung -10.000 €

2019 oder 2020, je nachdem wann man die USt-Erklärung 2018 abgegeben hat.
Die vom FA erstattete USt FÜR 2018 ist in 2019/2020 Betriebseinnahme. Gewinnauswirkung +10.000 €.

Gewinnauswirkung der USt insgesamt: Keine! Die USt ist erfolgsneutral.

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
PVA-Steuer-frau
Beiträge: 2
Registriert: 1. Mär 2023, 08:34

Re: PVA Umsatz- zu Einkommenssteuer

Beitrag von PVA-Steuer-frau »

taxpert hat geschrieben: 2. Mär 2023, 10:47 Du musst gedanklich USt und ESt trennen!

Beispiel, betrachtet wird nur die USt/VoSt!

Du erwirbst ein Wirtschaftsgut in 2018. Der Kaufpreis beinhaltet 10.000 € USt.

USt:

2018:
Du hast einen Erstattungsanspruch auf die gezahlte USt von 10.000 €. Umsatzsteuerzahllast für 2018 = -10.000 €.
Wann bzw. in welchem Jahr die Erstattung kommt, ist für die USt egal!

ESt:

2018:
Die an den anderen Unternehmer gezahlte USt ist Betriebsausgabe in Höhe von 10.000 €. Gewinnauswirkung -10.000 €

2019 oder 2020, je nachdem wann man die USt-Erklärung 2018 abgegeben hat.
Die vom FA erstattete USt FÜR 2018 ist in 2019/2020 Betriebseinnahme. Gewinnauswirkung +10.000 €.

Gewinnauswirkung der USt insgesamt: Keine! Die USt ist erfolgsneutral.

taxpert

Hallo und danke zunächst für die Antwort!

Absolut richtig, man muss Ust und Est trennen sowie Ust-Erklärung, EÜR und Est-Erklärung. Mir ging es bei meiner Frage aber ganz kurz gefasst nicht um die Gewinnauswirkung sondern um die Auswirkung auf die Est:

Wenn mein Einkommenssteuersatz identisch geblieben ist in all den Jahren, dann müsste ich in Hinblick auf meine gezahlte und erstattete Einkommenssteuer über die verschiedenen Jahre in Summe auf Null gekommen sein, richtig?
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: PVA Umsatz- zu Einkommenssteuer

Beitrag von taxpert »

Theoretisch ja, praktisch nein!

Zum einen ändert sich ja z.B. jedes Jahr der Grundfreibetrag, zum anderen liegt das an der Progression.

Im Jahr eins sinkt das zu versteuernde Einkommen sagen wir von 100 auf 90. Im Jahr 2 steigt es von 100 auf 110. Auf Grund des progressiv steigenden Steuersatzes ist die Steuerminderung für 90 von 100 geringer als die Steuermehrung von 100 auf 110!

Von daher ist diese schwarze Null ein nur eher theoretischer Wert.

taxpert
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