Arbeitszimmer - komme auf zu wenig Kosten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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HansMeyer92
Beiträge: 1
Registriert: 27. Feb 2023, 05:51

Arbeitszimmer - komme auf zu wenig Kosten

Beitrag von HansMeyer92 »

Hallo,

ich habe drei kleine Fragen zum Absetzen des Arbeitszimmers (Lehrerin, Fläche von 10% im 2020 erbauten eigenen Haus, alleinig genutzt, im Zimmer stehen nur Arbeitsmittel).

Frage 1:
Zur Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmer unterscheidet das FA nach
„1. Bildet das AZ den qualitativen Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung?
[ja] Der qualitative Mittelpunkt der Tätigkeit liegt im häuslichen AZ.
[nein] Ein Abzug der Aufwendungen für das häusliche AZ kommt bis einem durch Belege nachgewiesen Betrag von höchstens 1.250€ je Veranlagungszeitraum in Betracht.“

Die korrekte Angabe wäre hier im Beispielfall wohl [nein]. Aber dann als zweite Frage vom FA kommt:

„2. Steht für die berufliche Tätigkeit ein anderer Arbeitsplatz als das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung?
[ja] Wenn Frage 1 mit „Nein“ beantwortet wurde, kommt ein Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht in Betracht.
[nein] Bestätigung durch den Arbeitsgeber erforderlich.“

=> Widerspricht sich das nicht? Wenn man Frage 1 mit „nein“ beantwortet, steht doch dort zunächst, dass man bis zu 1.250€ absetzen könnte. In Frage 2 steht jedoch anschließend, wenn man bei Frage 1 eben mit „nein“ geantwortet hat, käme ein Abzug (Strom, Wasser, sonstige Nebenkosten) nicht in Betracht.

Und Frage 2:
Obwohl die Lehrerin im Beispielfall ein relativ neues Haus gebaut hat, kommen man bei den abzugsfähigen Aufwendungen für das Arbeitszimmer „nur“ auf ca. 220€/ Jahr. Der Betrag ergibt sich aus den Gesamtnebenkosten (Strom, Wasser, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung)/10% (=prozentuale Fläche des Arbeitszimmers). Arbeitsmittel wurden in diesem Jahr nicht angeschafft. Die AfA (Abschreibung für Abnutzung an der Immobilie) ist wohl nicht möglich, da das Haus selbstgenutztes Wohneigentum darstellt
Der Betrag „220€“ kommt mir jedoch extrem wenig vor, weil man ja bis zu 1.250€ absetzen könnte. Habe ich da etwas vergessen mit einzubeziehen?

Frage 3:
Können die Kosten des Arbeitszimmers zusätzlich zur Werbungskostenpauschale (1200€ im Jahr 2021) geltend gemacht werden oder könnte man im Beispielfall "nur" 980€ Werbungskostenpauschale + 220€ Webungskosten für das Arbeitszimmer einreichen?

Ich bin für alle Antworten dankbar! LG
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Arbeitszimmer - komme auf zu wenig Kosten

Beitrag von Severina »

AfA ist möglich. In der Auflistung fehlen mindestens die Grundbesitzabgaben, Abwasser und Heizkosten, ggf. Schornsteinfeger.

Die Summe aller Werbungskosten, incl. der Kosten für das Arbeitszimmer, muss den Werbungskostenpauschbetrag übersteigen damit sie sich auswirken.
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