ich habe unterjährig den AG gewechselt, folgende Situation ergibt sich bei mir für das Jahr 2022:
Januar bis Mai: Arbeitgeber mit vorhandenem Büro (Anteil der HO Tage 70%)
Juni bis Dezember: HO Job ( Dienststätte = Wohnsitz des Arbeitnehmers laut AV )
Zitat Website des Finanzamtes Brandenburg zum Thema HO & Arbeitszimmer: (Links im Forum erlaubt?)
Gilt diese Einschränkung auch für mein Beispiel?Ein gleichzeitiger Abzug von Homeoffice-Pauschale und Abzugsbetrag für ein häusliches Arbeitszimmer in einem Veranlagungszeitraum (meist das Kalenderjahr) ist aber nicht möglich. Sie müssen sich also entscheiden, welche der beiden Abzugsmöglichkeiten Sie in Anspruch nehmen.
Danke für eure Hilfe und viele Grüße