Prüfung der weiteren Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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peaks
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Prüfung der weiteren Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung

Beitrag von peaks »

Hallo zusammen!
Ich bin derzeit noch mit meiner Steuererklärung von 2021 :? am kämpfen und hätte hier ein paar Fragen an euch.
Ich bin derzeit freiberuflicher Grafikdesigner. Bis 2021 habe ich immer neben meiner Festanstellung noch kleinere Designjobs als Kleinunternehmer getätigt, aber habe mich 2021, nachdem mein alter Betrieb wegen Corona "hopps" ging, komplett der Selbstständigkeit gewidmet.
Hatte 2021 ein durchaus erfolgreiches Wirtschaftjahr und dabei die 22K Grenze überschritten. 2022 dagegen lief nicht so gut und ich werde die 50k Grenze nicht überschreiten. Leider muss ich zugeben, dass 2021+22 eine "wilde Zeit" für mich war, und ich mich nicht richtig mit dem Thema Steuern befasst habe - leider! :lol:

Wie dem auch sei - Ich habe vor ein paar Wochen meine Steuererklärung für 2021 abgegeben (die ich damals mittels "Wiso Steuer" erstellt hatte) und habe nun ein Schreiben vom FA bekommen, bei dem ich nicht so ganz durchschaue.

Das Finanzamt fordert von mir "eine Aufschlüsselung der erklärten Umsätze für 2021". Was genau muss ich hierbei machen?
Severina
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Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Prüfung der weiteren Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung

Beitrag von Severina »

Vermutlich geht es, wie Du bereits vermutest, darum, zu erfahren, ob Du in 22 umsatzsteuerpflichtig warst - da es Umsätze gibt, die bei der 22.000- €-Grenze nicht zu berücksichtigen sind.

Wenn in den 21er Umsätzen aber keine nicht zu berücksichtigenden Umsätze enthalten waren, warst Du ab dem 01.01.2022 umsatzsteuerpflichtig. Ob Du es aktuell noch bist, hängt vom 22er Umsatz ab.

Deine Aussage "Hatte 2021 ein durchaus erfolgreiches Wirtschaftjahr und dabei die 22K Grenze überschritten. 2022 dagegen lief nicht so gut und ich werde die 50k Grenze nicht überschreiten"

lässt leider auf eine Fehlinterpretation Deinerseits des § 19 UStG schließen. Das ist eine "ODER"- Regelung. Ist eine der Bedingungen erfüllt - hier " mehr als 22.000 € Umsatz im Vorjahr" - ist die Kleinunternehmerregelung passé.

Sie wäre auch passé gewesen, wenn Du weniger als 22 K Umsatz gehabt hättest, dafür aber Anfang 2022 schon - aufgrund erteilter Aufträge - klar gewesen wäre, dass Du in 22 mehr als 50 K Umsatz machst.

Wie der Umsatz zu berechnen ist, findest Du im Link unter 2.1

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/kleinunternehmer-2-voraussetzungen_idesk_PI20354_HI1342176.html
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