Situation:
Unternehmer A (Sitz in Deutschland) erwirbt Solarmodule bei Unternehmer B (Sitz in der EU).
Beide Unternehmer handeln mit ihrer Ust-ID und haben keinen Sitz in dem jeweils anderen Land.
Frage: Wie wird das Solarmodul nun richtig versteuert? Welche Beträge/Prozente kommen hier zustande?
Mein Gedanke:
Modul wird in D mit 19% Ust besteuert und im Rahmen der Vorsteueranmeldung von mir an das Finanzamt abgeführt.
Durch den Vorsteueranzug kann ich im gleichen Zeitraum die 19% mir aber wieder zurückholen.