Umsatzsteuer EU

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Porscheegon
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Umsatzsteuer EU

Beitrag von Porscheegon »

A Niederlande verkauft ein Boot an B Deutschland. Da beide Unternehmer sind ohne MWST.
Das ist doch richtig so ?

Wird dieser Verkauf irgendjemandem gemeldet ? Muss das einer der beiden irgendwo angeben ??
Das Boot wird erst gar nicht in der Einkommensteuer als Ausgabe angegeben, da man eh nichts absetzten kann.
Einnahmen wären Umsatsteuerpflichtig - es werden aber keine erzielt
Severina
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Re: Umsatzsteuer EU

Beitrag von Severina »

Der Niederländer hat das in den Niederlanden abzugeben, was bei uns zusammenfassende Meldung heißt und das wird dann irgendwann mit der Umsatzsteuervoranmeldung/-erklärung des Deutschen abgeglichen.
Porscheegon
Beiträge: 6
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Re: Umsatzsteuer EU

Beitrag von Porscheegon »

Also ich bekomme Gutschriften (google) von EU Ausländer für Dienstleistungen und hab noch nie eine "zusammenfassende Meldung" abgegeben. Mach ich da was falsch
Severina
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Re: Umsatzsteuer EU

Beitrag von Severina »

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/ZusammenfassendeMeldung/Abgabepflicht/abgabepflicht_node.html
taxpert
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Re: Umsatzsteuer EU

Beitrag von taxpert »

Nur wenn B das Boot für sein Unternehmen kauft und A gegenüber seine UStIDNr verwendet bleibt der Verkauf in NL steuerfrei! Dann MUSS B aber den Erwerb in seiner USt-Erklärung auch als innergemeinschaftlichen Erwerb angeben! Ggf. besteht für B dann natürlich ein VoSt-Abzug.

Etwas anderes gilt, wenn es sich um ein Fahrzeug im Sinne §1b UStG handelt! Dann ist der Erwerb in NL auch für Nichtunternehmer steuerfrei, der Erwerber muss auch als Privatperson eine USt wegen der Einzelbesteuerung in D abgeben! Und ja, soetwas wird weiter gemeldet!

taxpert
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Porscheegon
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Re: Umsatzsteuer EU

Beitrag von Porscheegon »

Nur wenn B das Boot für sein Unternehmen kauft und A gegenüber seine UStIDNr verwendet bleibt der Verkauf in NL steuerfrei! Dann MUSS B aber den Erwerb in seiner USt-Erklärung auch als innergemeinschaftlichen Erwerb angeben! Ggf. besteht für B dann natürlich ein VoSt-Abzug.
Das ist einmal zuviel Erstattung. Wenn B keine Umsatzsteuer in NL zahlt, kann er auch kein in D abziehen.

Wenn ich was im Ausland bestelle erspar ich mir die USST mit meiner Umsatusteuernummer
Etwas anderes gilt, wenn es sich um ein Fahrzeug im Sinne §1b UStG handelt! Dann ist der Erwerb in NL auch für Nichtunternehmer steuerfrei, der Erwerber muss auch als Privatperson eine USt wegen der Einzelbesteuerung in D abgeben! Und ja, soetwas wird weiter gemeldet!

§ 1b Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge
und ab 7,5 Meter und man muss es auch liefern (also vermutlich Zoll)
taxpert
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Re: Umsatzsteuer EU

Beitrag von taxpert »

Porscheegon hat geschrieben: 12. Feb 2023, 15:06 Wenn B keine Umsatzsteuer in NL zahlt, kann er auch kein in D abziehen.
B zahlt nicht in NL USt, sondern in D! Bitte mit dem Prinzip der innergemeinschaftlichen Lieferung und den innergemeinschaftlichen Erwerb auseinander setzen!
Porscheegon hat geschrieben: 12. Feb 2023, 15:06 man muss es auch liefern
Nein, man muss es erwerben!
Porscheegon hat geschrieben: 12. Feb 2023, 15:06 (also vermutlich Zoll)
Welcher Zoll innerhalb der EU?

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