Dienstwagen während Elternzeit / Elterngeld - Abgabe trotz Besteuerung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Steupo
Beiträge: 12
Registriert: 11. Jan 2021, 12:30

Dienstwagen während Elternzeit / Elterngeld - Abgabe trotz Besteuerung

Beitrag von Steupo »

Hallo zusammen,

ich bin mir nicht sicher, ob ich hier im richtigen Unterforum bin. Falls nicht, würde ich einen Admin bitten das Thema zu verschieben.

Ich nehme als Vater zwei Monate Elternzeit (Partnermonate), welche ich vom 19.08.22 - 18.09.22 und vom 19.04.23 - 18.05.23 nehme.
Mein Dienstwagen wird für gewöhnlich mit 577,83 EUR brutto geldwertem Vorteil berechnet (1%-Regelung + 0,03% Kilometerpauschale).
Die Elterngeldstelle hat daraufhin für den oben genannten Zeitraum ein durchschnittliches Erwerbseinkommen nach der Geburt in Höhe von 368,19 EUR ermittelt.
Mein Elterngeldbezug verringert sich dadurch laut Bewilligung um 238,82 EUR pro Monat Elterngeldbezug.
Laut Elterngeldstelle wird der geldwerte Vorteil für den Dienstwagen im Monat 08.2022 + 09.2022 sowie 04.2023 + 05.2023 nicht anteilig nach Nutzungstagen berechnet, sondern ab einer Nutzungsdauer von einem Tag muss der gesamte geldwerte Vorteil in Höhe von 577,83 EUR berechnet werden.
Im Steuerrecht bzgl. Dienstwagen ist nicht vorgesehen, dass ein geldwerter Vorteil nach Nutzungstagen berechnet wird - es muss immer der volle Monat abgerechnet werden.

Laut Dienstwagenrichtlinie muss ich den Dienstwagen in der Elternzeit abgeben und darf ihn nicht weiter privat nutzen.

Ich sehe damit insgesamt nur drei Nachteile und keinerlei Vorteile:
1. Für 08.2022 + 09.2022 sowie 04.2023 + 05.2023 muss ich den Wagen in meiner Gehaltsabrechnung voll versteuern (der geldwerte Vorteil wird voll berechnet), obwohl ich den Wagen in den jeweiligen Monaten ja nur ungefähr zur Hälfte nutzen kann.
2. Obwohl ich den Wagen für die Monate bereits voll versteuere, wird mein Elterngeld dennoch um 238,82 EUR pro Monat Elternzeit gekürzt.
3. Ich muss den Wagen abgeben und darf ihn nicht nutzen, obwohl mir schon die Nachteile aus Punkt 1 und 2 entstehen.

Ich zahle also quasi doppelt (1 + 2) und darf den Wagen nicht nutzen (3).

Kann das alles so richtig sein?
Ich bin wirklich irritiert und frage daher hier die Profis um Rat.

Danke im Voraus!
Steupo
Beiträge: 12
Registriert: 11. Jan 2021, 12:30

Re: Dienstwagen während Elternzeit / Elterngeld - Abgabe trotz Besteuerung

Beitrag von Steupo »

Ist das Thema zur speziell oder muss ich es in ein anderes Unterforum stellen? :)
Steupo
Beiträge: 12
Registriert: 11. Jan 2021, 12:30

Re: Dienstwagen während Elternzeit / Elterngeld - Abgabe trotz Besteuerung

Beitrag von Steupo »

Hallo zusammen,

Ich versuche nochmal mein Glück, ob jetzt jemand eine Antwort hat?

Danke im Voraus!
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Dienstwagen während Elternzeit / Elterngeld - Abgabe trotz Besteuerung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Im Steuerrecht bzgl. Dienstwagen ist nicht vorgesehen, dass ein geldwerter Vorteil nach Nutzungstagen berechnet wird - es muss immer der volle Monat abgerechnet werden.
Das ist schon mal falsch, es kann auch tageweise abgerechnet werden (allerdings dann das volle Jahr, ein Wechsel der Methode ist nicht zulässig). Ich würde - mindestens für 2023 - auf eine tageweise Abrechnung hinwirken (0,002% pro Tag).
Oder wird bereits so abgerechnet, und nur die Elterngeldstelle akzeptiert das nicht? (deine Ausführungen sind da etwas unklar)

Dann: Warum nimmst du krumme Monate? Das kann sich wirklich etwas ungünstig auswirken, eben wegen der monatlichen Abrechnung.

Eine Alternative wäre noch, den gesamten April und Mai auf den Dienstwagen zu verzichten (falls möglich - du musst ja dann eine Alternative haben, und der Arbeitgeber darf den Dienstwagen auch nicht vorschreiben).
Für 2022 geht das natürlich nicht mehr, klar.
Laut Dienstwagenrichtlinie muss ich den Dienstwagen in der Elternzeit abgeben und darf ihn nicht weiter privat nutzen.
Ist das eine Bestimmung des Arbeitgebers?
Bezüglich Finanzamt wird aber auf den Monat abgestellt, und in deinem Fall gibt es eben keinen Monat ohne Fahrten zur Arbeit; imho ist das dann so zu werten wie bei Urlaub oder kurzfristiger Krankheit. So im Detail kann ich das aber auch nicht sicher einschätzen.

Stefan
Steupo
Beiträge: 12
Registriert: 11. Jan 2021, 12:30

Re: Dienstwagen während Elternzeit / Elterngeld - Abgabe trotz Besteuerung

Beitrag von Steupo »

Danke für die Antwort.
Kann ich denn rückwirkend noch auf die 0,002% pro Tag hinwirken? Kennst du dich hier ein bisschen besser aus?
Die Januarabrechnung wurde bereits mit 0,03% Berechnung erstellt.
Also bisher rechnet meine Firma mit 1% + 0,03% pro km Arbeitsweg ab.

Warum ich krumme Monte nehme:
Das geht bei Elternzeit leider nicht anders. Die Elternzeitmontge starten immer mit dem Tag der Geburt des Kindes.
Unser Kind ist am 19. des Monats geboren und dementsprechend kann ich meine Elternzeit immer vom 19. eines Folgemonats starten.

Die Alternative den gesamten Monat auf den Dienstwagen zu verzichten, habe ich auch schon überlegt.
Fällt aber zwecks Mangel an Fahrzeugalternativen weg.

Bezüglich Dienstwagenrichtlinie:
Ja, das ist eine Bestimmung des Arbeitgebers.
Die Privatnutzung kann aus sachlichen Gründen untersagt werden.
Und als sachlicher Grund zählt z.B. Ruhen des Arbeitsverhältnisses (z.B. wegen Elternzeit, Wehr- oder Ersatzdienst o.Ä.).
Das kann ich auch durchaus bei mehrmonatiger Elternzeit verstehen, wenn der Arbeitgeber das verbietet.
Bei einem Monat Elternzeit - bzw. bei zwei zeitlich voneinander getrennten Monaten - finde ich das aber leider schwierig.
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Dienstwagen während Elternzeit / Elterngeld - Abgabe trotz Besteuerung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Kann ich denn rückwirkend noch auf die 0,002% pro Tag hinwirken?
Laut Haufe (https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/dienstwagen-1-regelung-21-wahlrecht-zwischen-003-monatspauschale-und-0002-tagespauschale_idesk_PI42323_HI4725774.html) geht das auch rückwirkend.
Du musst aber auch berücksichtigen, dass die 0,002%-Regelung erst unter 180 Tagen günstiger ist, das dürfte hier nicht der Fall sein. [sorry, hatte ich oben nicht dran gedacht]

Der Verzicht auf den Dienstwagen für einen gesamten Monat erscheint mir daher immer noch die beste Lösung. Kannst du nicht vielleicht Anfang April und/oder Ende Mai Urlaub nehmen?
Das geht bei Elternzeit leider nicht anders. Die Elternzeitmontge starten immer mit dem Tag der Geburt des Kindes.
Mag sein, mir war jedenfalls nicht bekannt, dass das auch für die Partnermonate gilt.

Stefan
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