Guten Tag,
ich habe mir im Jahr 2022 eine Inselsolaranlage gebaut bestehend aus:
- Modulen (1700 kWP)
- Laderegler
- Wechselrichter
- kabel, etc.
Die Anlage ist aufgrund des Laderegler technisch nicht in der Lage mehr als 500 Watt zu genereieren.
1. Kann ich die Kosten von meiner Lohnsteuer als Angestellter absetzen?
a) alle Module oder nur nur die Module bis 1 kWP?
2. An welcher Stelle müsste ich die Kosten angeben?
3) Wenn ich teile der Anlage in China bestellt habe und keine Rechnung habe, sondern nur den nahcweis über die Verkaufsplattform (AliExpress), geht das dann auch?
Inselsolaranlage Liebhaberei
Re: Inselsolaranlage Liebhaberei
Hallo,
Inselanlage bedeutet ja: keine Einspeisung. Ergo hast du auch kein Einkommen, die ganze Sache hat in der Steuererklärung nichts verloren.
Einzig Lohnkosten die bei der Montage angefallen sind könntest du gem. §35a EStG absetzen. Aber da du "gebaut" und "in China bestellt" schreibst gehe ich mal davon aus, dass du auch die Installation alleine gemacht hast.
Stefan
Inselanlage bedeutet ja: keine Einspeisung. Ergo hast du auch kein Einkommen, die ganze Sache hat in der Steuererklärung nichts verloren.
Einzig Lohnkosten die bei der Montage angefallen sind könntest du gem. §35a EStG absetzen. Aber da du "gebaut" und "in China bestellt" schreibst gehe ich mal davon aus, dass du auch die Installation alleine gemacht hast.
Stefan
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- Registriert: 24. Feb 2021, 18:38
Re: Inselsolaranlage Liebhaberei
Hallo Stefan,
danke für die Antwort. Ja, deine Annahmen sind richtig.
Grüße
Heinz
danke für die Antwort. Ja, deine Annahmen sind richtig.
Grüße
Heinz