Kleingewerbe / Kleinunternehmen + steuerliche Regelung

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Lippi
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Kleingewerbe / Kleinunternehmen + steuerliche Regelung

Beitrag von Lippi »

Hallo zusammen,

leider bin auch ich der Nächste, der dem (in meinen Augen) komplizierten Steuersystem unterlegen ist und auf eure Hilfe hofft!

Ausgangslage:

Ich bin Arbeitnehmer in Vollzeit und möchte nebenbei einer kleinen nebenberuflichen Tätigkeit nachgehen. Eine kleine Bearatungsleistung an Unternehmen im Hotelbereich, ca. einmal im Quartal. Der Umsatz wird 22.000€ pro Jahr nicht überschreiten.

Fragen:

1. Muss ich für dieses Vorhaben definitiv ein Gewerbe gründen / anmelden?

2. Oder kann ich auch „einfach“ eine bzw. mehrere Rechnungen als Privatperson stellen, mit meiner persönlichen Steuer ID und die Einnahmen anschließend nur in der Steuererklärung versteuern?

3. Macht ein Kleingewerbe oder ein
Kleinunternehmen in diesem Fall mehr Sinn?

4. Ich würde gerne einen Unternehmensnamen zu meinem persönlichen Namen hinzufügen. Geht das wirklich ausschließlich bei einem Kleingewerbe? Bsp. MM Consulting - Max Mustermann

5. Wenn die Gewerbeanmeldung notwendig ist, benötige ich dann auch eine eigene USt. ID für das Kleingewerbe?
5.1 Kann ich beim Kleingewerbe auch meine persönliche Steuer ID auf der Rexhnung angeben, anstatt eine neue USt. ID zu beantragen?
5.2 Wenn ich die Kleinunternehmerregelung nutze, benötige ich dann überhaupt eine USt. ID?

6. Die Einnahmen unterliegen bekanntlich der Einkommenssteuer und müssen dann nur bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden?

7. Unterscheiden sich Kleingewerbe und Kleinunternehmen also lediglich darin, dass ich beim Kleingewerbe einen Unternehmensnamen hinzufügen darf?
USt. Enfällt doch bei beiden bis 22.000€.
Oder worin genau liegt der entscheidende Unterschied?


Fazit:

Ich möchte grundsätzlich möglichst einfach meine Tätigkeiten in Rechnung stellen und dabei auch möglichst wenig bürokratischen Aufwand haben :D

Ich freue mich über eine Hilfe und Tipps 8-)

Vielen vielen Dank vorab und liebe Grüße

Sven
Severina
Beiträge: 1243
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Kleingewerbe / Kleinunternehmen + steuerliche Regelung

Beitrag von Severina »

1. Wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, ja. Ich schränke dies ein, weil die Tätigkeitsbeschreibung etwas nebulös gehalten ist. Als Werbe- oder Personalberater liegt ein Gewerbe vor, als Unternehmensberater mit abgeschlossenem Wirtschaftsstudium eine freiberufliche Tätigkeit. In jedem Fall ist ein Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln, das geht über das Elsterportal, dort muss man sich registrieren (wenn nicht für die Grundsteuer bereits erfolgt).

2. Nein. "Prinzipiell gilt, dass jeder, der dauerhaft, eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung eine Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht ausübt, ein Gewerbe anmelden muss."
(Zitat vom gruenderplattform.de)

3. Diese Frage stellt sich nicht. In D kann man kein Kleingewerbe anmelden, sondern nur ein Gewerbe. Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuer, da gibt es kein "entweder - oder".

4. Darfst Du als Einzelunternehmer, solange Dein Vor- und Zuname Bestandteil der Unternehmensbezeichnung ist.

5.1 Bitte mal § 14 UStG lesen. Pflichtbestandteil der Rechnung ist die Steuernummer oder die USt- ID-Nummer, Ende der Aufzählung.

5.2 Die USt-ID-Nr. braucht man im Geschäftsverkehr mit dem EU-Ausland.
https://www.kleinunternehmer.de/ausland.htm

6. Nicht die Einnahmen, sondern der Gewinn. Dieser ist mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung zu ermitteln und eine Anlage EÜR ist elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Der Gewinn ist dann in die Anlage G oder S einzutragen.

7. Siehe unter drei - die Begriffe wurden Deinerseits gründlich missverstanden .

Insgesamt rate ich zur Erlangung des notwendigen, unternehmerischen Grundwissens zum Besuch eines Existenzgründerseminars oder entsprechendem Literaturstudium.
Lippi
Beiträge: 3
Registriert: 28. Jan 2023, 21:00

Re: Kleingewerbe / Kleinunternehmen + steuerliche Regelung

Beitrag von Lippi »

Nun habe ich mein Kleingewerbe mit Kleinunternehmerregelung und mache dies nebenberuflich.
Ich selber bin Arbeitnehmer in Vollzeit (kein Homeoffice, nur Büro).

Hier möchte ich natürlich versuchen den Gewinn meines Kleingewerbes möglichst zu verringern und gewisse Ausgaben bei der EÜR verrechnen / abzusetzen.

Hierzu habe ich ein paar Fragen hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit:

1. Muss ich bei der Entfernungspauschale von 0,30 € / km etwas beachten?
Ich nutze das Auto meiner Frau (unentgeltlich), um gelegentlich (1mal im Monat) zu meinen Kunden zu fahren und würde je km hier die 0,30 € ansetzen. Die restliche Zeit wird das Fahrzeug ausschließlich privat genutzt. Die betriebliche Nutzung entspricht also ca. 12/365 Tage im Jahr = weniger als 10%.

2. Kann ich bei meinem Arbeitszimmer die volle Pauschale in Höhe von 1.260 € ansetzen?
Ich habe ein richtiges AZ mit Schreibtisch, abschließbarer Tür, Schränken, Sideboards, Drucker, Bildschirmen etc. keine Couch, kein Bett, kein TV. Es stehen keine anderen Büroräumlichkeiten zur Verfügung. Ich arbeite für mein Kleingewerbe lediglich nebenberuflich, aber auch nur Samstags aus meinem AZ. Somit sollte hier der Mittelpunkt meiner gesamten betrieblichen Tätigkeit (des Kleingewerbes) zutreffen.

3. Spielt es für die Absetzbarkeit des AZ meines Kleingewerbes, sprich als Gewerbetreibender eine Rolle, ob der Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit des Vollzeitjob / als Arbeitnehmer zu 100% im Büro und nicht in meinem häuslichen AZ ist? Hier wird die Pendlerpauschale abgesetzt. Nach meinem Verständnis werden doch beide Tätigkeiten / Einnahmen separat voneinander betrachtet oder irre ich mich da?

4. Kann ich bei meinem VZ Job die Pendlerpauschale erhalten und bei meinem Kleingewerbe das AZ absetzen?

5. Wenn ich nur einen Tag die Woche für mein Kleingewerbe arbeite, darf ich dann nur 1/5 oder gar 1/7 der 1.260 € ansetzen oder spielt das keine Rolle?

6. Sollte der Punkt „Mittelpunkt meiner gesamten betrieblichen Tätigkeit“ meines Kleingewerbes zutreffen und meine tatsächlichen Kosten des AZ weitaus höher sein, als die 1.260 €, kann ich die tatsächlichen Kosten (anteilig AZ von Gesamtfläche) dann allesamt geltend machen? Spielt auch hier die geringfügige Tätigkeit (1 Tag pro Woche) meines Kleingewerbes eine Rolle?

7. Da ich Eigentum habe, worauf muss ich beim absetzen der Abschreibung der Immobilie achten? Kann ich hierauf auf „freiwillig“ verzichten, um späteren möglichen Problemen (Steuerfalle) beim Verkauf der Immobilie aus dem Weg zu gehen? Ich will ja schließlich nicht in die Steuerfalle tappen und bei einem Verkauf der Immobilie Steuern für das AZ nachzahlen müssen...
taxpert
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Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Kleingewerbe / Kleinunternehmen + steuerliche Regelung

Beitrag von taxpert »

Lippi hat geschrieben: 30. Mär 2023, 09:21 1. Muss ich bei der Entfernungspauschale von 0,30 € / km etwas beachten?
Ich nutze das Auto meiner Frau (unentgeltlich), um gelegentlich (1mal im Monat) zu meinen Kunden zu fahren und würde je km hier die 0,30 € ansetzen. Die restliche Zeit wird das Fahrzeug ausschließlich privat genutzt. Die betriebliche Nutzung entspricht also ca. 12/365 Tage im Jahr = weniger als 10%.
Für die gewerbliche/selbständige Tätigkeit gibt es KEINE Entfernungspauschale! Du kannst nur die tatsächlichen Kosten geltend machen. Bei Nutzung eines PKWs kannst Du pauschal 0,30 € je gefahrenen Kilometer ansetzen.

Thema häusliches AZ
1. Ein häusliches AZ liegt nur vor, wenn die private Mitnutzung von untergeordneter Bedeutung ist! Der BFH hat bereits das Vorhandensein eines leeren (!) Schrankes als Indiz für eine nicht untergeordnete private Mitnutzung gesehen. Grade wenn die Tätigkeit selber nur gelegentlich in dem Zimmer ausgeübt wird, reichen schon sehr geringe stundenweise private Nutzungen aus, um kein hAZ zu haben!

2. Das hAZ muss den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen UND beruflichen Tätigkeit darstellen. Da Du ja offenbar als Angestellter in einem Büro und NICHT in deinem hAZ arbeitest, erfüllst Du dieses Kriterium sowieso nicht!

3. Da für die Nebentätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kannst Du für jeden Tag, den Du für die nebenttätigkeit im hAZ tätig bist die Home Office Pauschale von 6 € geltend machen, auch wenn Du am gleichen Tag die Pendlerpauschale beantragst.

4. Kommst Du tatsächlich zu einem hAZ kommst, stellt dies automatisch notwendiges Betriebsvermögen dar und Du musst alle Wertsteigerungen und die AfA am Ende versteuern. Die Grenze des §8 EStDV dürften in vielen Teile Deutschlands eher Makulatur sein!

taxpert
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Lippi
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Re: Kleingewerbe / Kleinunternehmen + steuerliche Regelung

Beitrag von Lippi »

Hallo Taxpert,

danke für deine Antwort.

Entfernungspauschale war natürlich der falsche Begriff, gemeint sind sind selbstverständlich diese 0,30 € / km die ich ansetzen werde.


Bezüglich des hAZ habe ich soweit auch alles nachvollziehen können.
taxpert hat geschrieben: 31. Mär 2023, 11:58
3. Da für die Nebentätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kannst Du für jeden Tag, den Du für die nebenttätigkeit im hAZ tätig bist die Home Office Pauschale von 6 € geltend machen, auch wenn Du am gleichen Tag die Pendlerpauschale beantragst.

taxpert
Rückfrage hier: Ist es wirklich im Nebenerwerbe möglich, die Home-Office Pauschale von 6€ je Tag anzusetzen, wenn ich am gleichen Tag die Pendlerpauschale für meinen Hauptberuf erhalten habe?
Muss man hierfür im HO nicht eine gewissen Stundenzahl für gearbeitet haben?

Beispiel:
Ich arbeite Freitags Vollzeit im Hauptberuf im Büro und mache abends noch etwas (ca. 1 Std.) für mein nebenberufliches Kleingewerbe. Kann ich hier ebenfalls die 6,00 € Home-Office Pauschale ansetzen?
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