Kleingewerbe / Kleinunternehmen + steuerliche Regelung

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Lippi
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Registriert: 28. Jan 2023, 21:00

Kleingewerbe / Kleinunternehmen + steuerliche Regelung

Beitrag von Lippi »

Hallo zusammen,

leider bin auch ich der Nächste, der dem (in meinen Augen) komplizierten Steuersystem unterlegen ist und auf eure Hilfe hofft!

Ausgangslage:

Ich bin Arbeitnehmer in Vollzeit und möchte nebenbei einer kleinen nebenberuflichen Tätigkeit nachgehen. Eine kleine Bearatungsleistung an Unternehmen im Hotelbereich, ca. einmal im Quartal. Der Umsatz wird 22.000€ pro Jahr nicht überschreiten.

Fragen:

1. Muss ich für dieses Vorhaben definitiv ein Gewerbe gründen / anmelden?

2. Oder kann ich auch „einfach“ eine bzw. mehrere Rechnungen als Privatperson stellen, mit meiner persönlichen Steuer ID und die Einnahmen anschließend nur in der Steuererklärung versteuern?

3. Macht ein Kleingewerbe oder ein
Kleinunternehmen in diesem Fall mehr Sinn?

4. Ich würde gerne einen Unternehmensnamen zu meinem persönlichen Namen hinzufügen. Geht das wirklich ausschließlich bei einem Kleingewerbe? Bsp. MM Consulting - Max Mustermann

5. Wenn die Gewerbeanmeldung notwendig ist, benötige ich dann auch eine eigene USt. ID für das Kleingewerbe?
5.1 Kann ich beim Kleingewerbe auch meine persönliche Steuer ID auf der Rexhnung angeben, anstatt eine neue USt. ID zu beantragen?
5.2 Wenn ich die Kleinunternehmerregelung nutze, benötige ich dann überhaupt eine USt. ID?

6. Die Einnahmen unterliegen bekanntlich der Einkommenssteuer und müssen dann nur bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden?

7. Unterscheiden sich Kleingewerbe und Kleinunternehmen also lediglich darin, dass ich beim Kleingewerbe einen Unternehmensnamen hinzufügen darf?
USt. Enfällt doch bei beiden bis 22.000€.
Oder worin genau liegt der entscheidende Unterschied?


Fazit:

Ich möchte grundsätzlich möglichst einfach meine Tätigkeiten in Rechnung stellen und dabei auch möglichst wenig bürokratischen Aufwand haben :D

Ich freue mich über eine Hilfe und Tipps 8-)

Vielen vielen Dank vorab und liebe Grüße

Sven
Severina
Beiträge: 1009
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Kleingewerbe / Kleinunternehmen + steuerliche Regelung

Beitrag von Severina »

1. Wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, ja. Ich schränke dies ein, weil die Tätigkeitsbeschreibung etwas nebulös gehalten ist. Als Werbe- oder Personalberater liegt ein Gewerbe vor, als Unternehmensberater mit abgeschlossenem Wirtschaftsstudium eine freiberufliche Tätigkeit. In jedem Fall ist ein Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln, das geht über das Elsterportal, dort muss man sich registrieren (wenn nicht für die Grundsteuer bereits erfolgt).

2. Nein. "Prinzipiell gilt, dass jeder, der dauerhaft, eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung eine Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht ausübt, ein Gewerbe anmelden muss."
(Zitat vom gruenderplattform.de)

3. Diese Frage stellt sich nicht. In D kann man kein Kleingewerbe anmelden, sondern nur ein Gewerbe. Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuer, da gibt es kein "entweder - oder".

4. Darfst Du als Einzelunternehmer, solange Dein Vor- und Zuname Bestandteil der Unternehmensbezeichnung ist.

5.1 Bitte mal § 14 UStG lesen. Pflichtbestandteil der Rechnung ist die Steuernummer oder die USt- ID-Nummer, Ende der Aufzählung.

5.2 Die USt-ID-Nr. braucht man im Geschäftsverkehr mit dem EU-Ausland.
https://www.kleinunternehmer.de/ausland.htm

6. Nicht die Einnahmen, sondern der Gewinn. Dieser ist mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung zu ermitteln und eine Anlage EÜR ist elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Der Gewinn ist dann in die Anlage G oder S einzutragen.

7. Siehe unter drei - die Begriffe wurden Deinerseits gründlich missverstanden .

Insgesamt rate ich zur Erlangung des notwendigen, unternehmerischen Grundwissens zum Besuch eines Existenzgründerseminars oder entsprechendem Literaturstudium.
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