Verlustvortrag möglich bei bereits eingereichter Steuererklärung?

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jussch_
Beiträge: 1
Registriert: 24. Jan 2023, 09:32

Verlustvortrag möglich bei bereits eingereichter Steuererklärung?

Beitrag von jussch_ »

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage - und zwar war ich bis dieses Jahr noch im Masterstudium (seit 2019) und habe immer nebenbei gearbeitet oder Praktika gemacht. Meistens blieb ich jedoch unter dem Steuerfreibetrag oder knapp drüber und habe natürlich immer eine Steuererklärung abgegeben, um die gezahlten Steuern zurückzubekommen.
Jetzt wo ich Vollzeit arbeite und mich mehr mit dem Thema Steuern auseinandersetze, bin ich auf die Möglichkeit des Verlustvortrags aufmerksam geworden. Da ich für das Masterstudium und während des Studiums für ein Praktikum umgezogen bin und währenddessen ein Auslandssemester mit 4k Studiengebühren absolviert habe, würde sich das für mich natürlich sehr lohnen. Allerdings bin ich mir jetzt unsicher, ob es möglich ist die Verlustvorträge noch in Anspruch zu nehmen, da ich bereits für die Jahre 2019, 2020 und 2021 die Steuererklärungen abgegeben habe und die Verluste dort nicht sichtbar gemacht habe - die Steuererklärungen waren wirklich sehr basic, nur das was ich verdient habe um zu zeigen, dass ich unter dem Steuerfreibetrag geblieben bin.

Kann mir jemand helfen und erklären, ob ich die Verlustvorträge noch geltend machen kann? Ich weiß, dass es bis zu mehrere Jahre rückwirkend geht, aber hab nirgendwo die Info gefunden ob das auch so ist, wenn man schon eine Steuererklärung für das Jahr abgegeben hat.

Vielen Dank für die Hilfe!
Viele Grüße!
taxpert
Beiträge: 789
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Verlustvortrag möglich bei bereits eingereichter Steuererklärung?

Beitrag von taxpert »

jussch_ hat geschrieben: 24. Jan 2023, 09:37 da ich bereits für die Jahre 2019, 2020 und 2021 die Steuererklärungen abgegeben habe
In der Annahme, das die EInspruchsfrist (1 Monat) bereits abgelaufen ist, dürfte eine Änderung schwierig werden.

Aber wahrscheinlich kein Beinbruch, denn für einen Verlustvortrag muss der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ werden. D.h., auch wenn man bisher unter dem Grundfreibetrag liegt, bedarf es im Normalfall noch mehrerer tausend Euro um einen Verlust zu generieren. Nur wenn das der Fall ist, macht es Sinn über eine nachträgliche Verlustfeststellung nachzudenken!

taxpert
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