Antrag unbeschränkte Steuerpflicht bei DBA

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Frank12
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Registriert: 19. Jan 2023, 16:01

Antrag unbeschränkte Steuerpflicht bei DBA

Beitrag von Frank12 »

Hallo an alle,

ist zwar sonst nicht meine Art, aber ich platze direkt mit einer Frage hier rein.

Es geht um einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht bei einem Rentner im Ausland. Genauer Türkei mit seinem speziellen Doppelbesteuerungsabkommen.

Die Voraussezungen für eine unbeschränkte Steuerpflicht werden so angegegben:
Die Summe Ihrer Einkünfte mindestens zu 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegt
oder wenn die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag (ggf. nach den Verhältnissen Ihres Wohnsitzstaates gemindert)
nicht übersteigen. Sind Sie verheiratet oder haben Sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet und leben von Ihrem Ehegatten / Lebenspartner nicht dauernd
getrennt, ist für die Bescheinigung der Steuerklasse III Voraussetzung, dass die Einkünfte beider Ehegatten / Lebenspartner zusammen die Einkommensgrenzen
erfüllen, wobei der Grundfreibetrag zu verdoppeln ist; weitere Voraussetzung ist, dass der Ehegatte / Lebenspartner seinen Wohnsitz in einem EU-/ EWR-Staat oder
der Schweiz hat.

Laut DBA Türkei sind 10000€ der Renten in TR zu versteuern , darüber hinausgehende Beträge werden dann nach D Steuerrecht berechnet.

Ist es in diesem Fall überhaupt möglich z.B. bei einer durchschnittlichen Rente von 15000-20000 € einen erfolgreichen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht zu stellen?

Ehegattensplitting würde wohl auch wegfallen, da Wohnsitz nicht EU?

Danke an alle.
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