Hallo,
ich habe folgende Frage. Wir selbst sind umsatzsteuerabzugsberechtigt.
Für ein Businesscoching, an dem einer unserer Mitarbeiter teilnehmen wird, dass einen Tag lang in den Niederlanden stattfindet frage ich mich, wie die korrekte Rechnung (an uns) aussehen muss.
Kann diese einfach ohne niederländische Umsatzsteuer an uns gestellt werden? Falls ja, müssen dort irgendwelche Hinweise/Angaben enthalten sein?
Freue mich über Hinweise.
Karl
Korrekte Rechnung für Coaching aus NL
Re: Korrekte Rechnung für Coaching aus NL
Da der Ort der Leistung im Inland liegt, ja (§ 3a Abs. 2).Kann diese einfach ohne niederländische Umsatzsteuer an uns gestellt werden?
Ein Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b) wäre nett.Falls ja, müssen dort irgendwelche Hinweise/Angaben enthalten sein?
Re: Korrekte Rechnung für Coaching aus NL
Ok, vielen Dank. Und was bedeutet dann die Steuerschuldnerschaft für mich als Leistungsempfänger?
Re: Korrekte Rechnung für Coaching aus NL
Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer für diesen Umsatz und kann, wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, diesen Betrag als Vorsteuer abziehen. Im besten Fall also ein Nullsummenspiel.
Re: Korrekte Rechnung für Coaching aus NL
Ah ok. Dann habe ich das jetzt verstanden. Danke.