Kleinunternehmer und Teilzeit

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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hexxar
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Registriert: 18. Jan 2023, 13:22

Kleinunternehmer und Teilzeit

Beitrag von hexxar »

Hallo liebes Steuerberaten Forum,

eins Vorweg ich bin totaler Neuling was Steuer angeht. Vorher war es einfach kein Thema für mich. Also zu meinem Anliegen.

Ich möchte neben meiner Teilzeit Beschäftigung einen kleinen Nebenerwerb erzielen und dabei unter die Kleinunternehmerregelung fallen.

Nun möchte ich für mich berechnen Lohnt sich meine Idee für mich überhaupt. Da ich totaler Zahlen Dummie bin, die Frage ob ich es richtig verstanden habe.

Also sagen wir ich verdiene 16.800€ mit meinem Teilzeitjob. Davon geht ja ein Freibetrag von 10.908€ ab. Sprich es sind nur 5.892€ zu versteuern. Richtig ?


Jetzt sagen wir ich mache unter der Kleinunternehmerregelung mit meinem Vorhaben einen Umsatz von 15.000€ wobei davon ein Gewinn nach Abzügen der Ausgaben von 7500€ erzielt wird.

Dieser Gewinn sollte ja dann der zusätzliche Betrag sein der zu versteuern ist richtig ?

Heißt für mich also es sind 5.892€+7500€ also 13.392€ darauf zahle ich dann ca 14% Steuer was 1.874€ Steuerliche abgaben sind richtig ?


Entschuldigt die doofe Frage bin mir nur nich sicher ob ich das ganze richtig verstanden habe.


Liebe Grüße und danke für eure Zeit
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kleinunternehmer und Teilzeit

Beitrag von muemmel »

Heißt für mich also es sind 5.892€+7500€ also 13.392€ darauf zahle ich dann ca 14% Steuer was 1.874€ Steuerliche abgaben sind richtig ? Der Rechenweg ist völlig falsch, da wir gar keinen Einheitssteuersatz von 14 % haben, wie Sie offenbar vermuten. Das Ergebnis dürfte aber ungefähr hinkommen, sofern Sie ledig/geschieden sind. Gehen Sie einfach mal davon aus, dass ungefähr 25 % Steuer auf das zusätzlich verdiente Geld anfällt.
Also sagen wir ich verdiene 16.800€ mit meinem Teilzeitjob. Davon geht ja ein Freibetrag von 10.908€ ab. Sprich es sind nur 5.892€ zu versteuern. Richtig ? Das zum Beispiel ist komplett falsch - neben dem Grundfreibetrag geht noch viel mehr vom Bruttolohn runter, namentlich die Werbungskostenpauschale und die Renten- und Krankenversicherung. Da dürften am Ende nur so 1.500 Euro versteuert werden, weswegen der Lohnsteuerabzug auch so gering ist.
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