Steuer für Klavierunterricht

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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MichaelS
Beiträge: 2
Registriert: 12. Jan 2023, 13:23

Steuer für Klavierunterricht

Beitrag von MichaelS »

Liebes Forum,

meine Frau hat sich 2020 selbständig gemacht. Sie bietet Klavierunterricht an und verdient damit so zwischen 1000 und 1400 Euro im Monat. Davor war ich lange bei der VLH, was nun nicht mehr geht. Ich kann aber immer noch bei meinem damaligen Berater sein, der das dann über einen Steuerberater abrechnet. Nun meint der Berater, dass meine Frau das Einkommen aus den Klavierstunden ganz normal versteuern muss. Bekannte meiner Frau, die selber als Musiklehrer selbständig sind, sagen aber, dass sie gar keine oder kaum Steuer bezahlen müsste, weil ihr Einkommen unterhalb eines Freibetrags liege. Hat jemand von euch eine Ahnung, wie die Regelung da aussieht? Ich danke für jede Hilfe.

Viele Grüße

Michael
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuer für Klavierunterricht

Beitrag von muemmel »

Ganz einfach: Der Grundfreibetrag eines Ehepaares liegt bei ca. 20.000 Euro. Ich vermute mal, dass Ihr Gesamteinkommen höher liegt: Dann fällt natürlich Einkommensteuer auf das Einkommen der Gattin an.
MichaelS
Beiträge: 2
Registriert: 12. Jan 2023, 13:23

Re: Steuer für Klavierunterricht

Beitrag von MichaelS »

Super, vielen Dank für die schnelle Antwort. Kurze Nachfrage: Man sagt ja immer, dass Ehepaare steuerlich bevorteilt werden. Wenn wir aber nicht verheiratet wären, würden wir wahrscheinlich getrennt berechnet und sie müsste nichts zahlen. Ist das so richtig?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuer für Klavierunterricht

Beitrag von muemmel »

Nein - mit dem Einkommen läge sie ja immer noch über dem Grundfreibetrag, der für eine Einzelperson dann bei ca. 10.000 Euro liegt. Richtig ist, dass bei Einzelveranlagung relativ wenig Steuer für die Gattin rauskäme - dafür würde Ihre Steuer aber gewaltig zunehmen. Sie können sich das ja mal durchrechnen (sollte jede Steuersoftwar können) - es ist stark anzunehmen, dass eine Einzelveranlagung nicht vorteilhaft wäre.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Steuer für Klavierunterricht

Beitrag von taxpert »

MichaelS hat geschrieben: 12. Jan 2023, 15:05 Super, vielen Dank für die schnelle Antwort. Kurze Nachfrage: Man sagt ja immer, dass Ehepaare steuerlich bevorteilt werden. Wenn wir aber nicht verheiratet wären, würden wir wahrscheinlich getrennt berechnet und sie müsste nichts zahlen. Ist das so richtig?
Auch bei der Zusammenveranlagung der Ehegatten fällt rechnerisch auf die Einkünfte der Ehefrau, soweit sie rund 10.000 € nicht überschreiten, keine Steuer an. Die Steuer entfällt rein rechnerisch auf die Einkünfte des Ehemannes soweit sie rund 10.000 € übersteigen. Wenn der Ehemann dann in Lohnsteuerklasse 3 ist führt das zu einer hohen Nachzahlung auf Grund seiner Einkünfte!

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