Sonderbetriebsvermögen-OHG vs. Betriebsaufspaltung OHG<->GBR - was ist "günstiger"?

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Roia
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Registriert: 9. Jan 2023, 19:23

Sonderbetriebsvermögen-OHG vs. Betriebsaufspaltung OHG<->GBR - was ist "günstiger"?

Beitrag von Roia »

Ich verstehe nicht so ganz, was man anstreben sollte. Kommt es bei einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung (Gemeinschaft/nichtgewerbliche GbR vermietet an OHG) nicht aufs selbe hinaus, was Vor-und Nachteile bzgl. der Steuerlast betrifft? Folgendes Beispiel dazu:

A & B Grundstücksgemeinschaft/GbR (Jahres-Mieteinnahmen auch von Dritten insgesamt 30.000€, aber nach Abzug aller Kosten Verluste) vermietet an A & B OHG (Jahresumsatz 1Mio). Die Gesellschafter sind jeweils identisch. Ein Insichgeschäft liegt nicht vor. Das wäre ja ein eindeutiger Fall einer unechten mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung.
Hier haben dann die Grundsätze zur Betriebsaufspaltung Vorrang vor den allgemeinen Grundsätzen des Sonderbetriebsvermögens.
Jetzt beschließen A & B, dass sie keine Miete mehr zahlen, da dies ja eh nur "linke Hosentasche, rechte Hosentasche" ist.


Kommt man am Ende bei der Summe der Steuerlast nicht auf dasselbe Ergebnis?
Denn alle Einkünfte werden ja nach dem persönlichen Steuersatz der Gesellschafter versteuert.Die Mieteinnahmen aber so oder so nicht mit EST, da es ja nur Verluste einfährt.
Die Gewerbesteuer für die Besitz-GbR wird nicht entrichtet, da sie in jedem Fall unter der Grenze der Gewerbepflicht liegt.
Umsatzsteuer wird zwar gezahlt, im Gegenzug können aber auch alle Ausgaben als Betriebskosten abgesetzt werden.

Ich glaube mein Problem ist auch einfach dass ich nicht so ganz erfassen kann, ob sich bei der Betriebs-OHG ein hohes Anlagevermögen auswirkt im Gegensatz zu der Betriebsaufspaltung, wo es dann kein Sonderbetriebsvermögen mehr bei der OHG, sondern Betriebsvermögen bei der Besitz-GbR.

Vielleicht kann da mal jemand Ordnung reinbringen, vielen Dank!

PS:Bin Jurastudentin und schreibe eine Studienarbeit über das Thema, was aber total außerhalb meines Pflichtstoffs liegt, deswegen sind mir die praktischen Auswirkungen, bzw. die steuerberatenden Kniffe nicht geläufig, also habt Erbarmen wenn ich hier so alles durcheinander bringe! Ich versuche nur zu verstehen, was das ganze in dieser Konstellation überhaupt bringen soll. Bei Kapitalgesellschaften sieht das alles nochmal anders aus.
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