Auszahlung der betrieblichen Altersvorsoge nach Todesfall

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Frank-will-es-wissen
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Registriert: 7. Jan 2023, 23:33

Auszahlung der betrieblichen Altersvorsoge nach Todesfall

Beitrag von Frank-will-es-wissen »

Hallo Forum,

leider ist meine Ehefrau 2021 gestorben und Ihre betriebliche Altersvorsorge ist zur Auszahlung fällig geworden. Die betriebliche Altersvorsorge lief über eine Lebensversicherung. Nach Auszahlung hat uns die LV folgendes mitgeteilt:

Mitteilung
über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung (§22 Nummer 5 Satz 7 Einkommenssteuergesetz - EStG)

Unter "Nr. 1", Besteuerung nach "§22 Nummer 5 Satz 1 EStG" ist dann der ausgezahlte Betrag von 16.530 EUR aufgeführt".

Zu berücksichtigen wäre aus meiner Sicht auch, dass hier auch eigene Beitragszahlungen meiner Frau enthalten sind. Außerdem hat mir meine Krankenversicherung dazu geschrieben: "Nach den Vorgaben des Gesetzgebers sind Versorgungsbezüge, die als Kapitalleistung gewährt werden, grundsätzlich beitragspflichtig. Als monatlicher Zahlbetrag wird 1/120 dieser Kapitalleistung angesehen". Zwar fallen effektiv keine Beiträge, da Freigrenzen nicht überschritten werden, jedoch findet grundsätzlich ja bereits hier eine Belastung statt.

Jetzt meine Frage: Wird dieser Betrag vollständig als steuerpflichtiger Zufluss gewertet?

Ich freue mich auf Ihre Antworten hierzu. Vielen lieben Dank.
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