Liebe Mitglieder,
ich bin Freiberufler (EÜR, Soll-Versteuerung) und mein Fahrzeug wurde bei einer Filmproduktion, für die ich gearbeitet habe, versehentlich abgeschleppt. Nun will mir die Produktion die Kosten erstatten. Allerdings habe ich meine eigentliche Gage bereits in Rechnung gestellt und auch erhalten. D.h.: Ich möchte nun lediglich die Abschleppkosten (19%) (+ Kosten für den Strafzettel (0%)) weiterreichen. Gehe ich richtig der Annahme, dass ich dies dann als "Schadenersatz" ohne Umsatzsteuer in Rechnung stelle? Oder lieber doch mit 19%, da es "unechter Schadenersatz" ist? Oder (Option 3) kann ich sogar einfach die Belege und Strafzettel an die Produktion geben und die erstatten mir das dann auf mein Privatkonto? Denn: Ich habe die Kosten nicht als Betriebsausgabe angesetzt und auch keine Vorsteuer abgezogen.
Ich freue mich auf Antworten und bedanke mich
Florian
echter oder unechter Schadenersatz
Re: echter oder unechter Schadenersatz
Welchen Schaden hat Ihnen die Filmproduktion denn verursacht, für den diese jetzt echten Schadenersatz leisten müsste oder sollte?
Wenn Sie ein zusätzliches, zuvor nicht vereinbartes Entgelt für die von Ihnen erbrachte Leistung erhalten, unterliegt dieses selbstverständlich der Umsatzsteuer.
Wenn Sie ein zusätzliches, zuvor nicht vereinbartes Entgelt für die von Ihnen erbrachte Leistung erhalten, unterliegt dieses selbstverständlich der Umsatzsteuer.
Betriebliche Vorgänge als nichtbetrieblich abzuwickeln ist nie eine gute Idee.Oder (Option 3) kann ich sogar einfach die Belege und Strafzettel an die Produktion geben und die erstatten mir das dann auf mein Privatkonto? Denn: Ich habe die Kosten nicht als Betriebsausgabe angesetzt und auch keine Vorsteuer abgezogen.
Re: echter oder unechter Schadenersatz
Lieber Tom998,
vielen Dank für die Einschätzung.
vielen Dank für die Einschätzung.
Ist denn ein Strafzettel + Folgekosten überhaupt ein betrieblicher Vorgang? Ich hätte jetzt gesagt ein Strafzettel ist immer Privatsache. Selbst wenn es sich um ein Geschäftsauto oder (wie bei mir) um einen Mietwagen handelt.
Re: echter oder unechter Schadenersatz
Nein, eine Geldbuße kann auch betrieblich veranlasst sein. Um dieses "Fehlverhalten" nicht auf die Allgemeinheit abzuwälzen, hat der Gesetzgeber eine Abzugsbeschränkung verankert (§ 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG):
Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern...Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die von einem Gericht oder einer Behörde im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder von einem Mitgliedstaat oder von Organen der Europäischen Union festgesetzt wurden sowie damit zusammenhängende Aufwendungen.
Re: echter oder unechter Schadenersatz
Hallo Tom998,
Danke für den genauen Paragrafen. Dann spricht wohl vieles für eine normale Rechnung mit 19%. Ich habe nun dennoch die Buchhaltung der Produktionsfirma um eine Meinung gebeten, damit alles korrekt ist.
Beste Grüße und noch ein frohes Neues Jahr
Danke für den genauen Paragrafen. Dann spricht wohl vieles für eine normale Rechnung mit 19%. Ich habe nun dennoch die Buchhaltung der Produktionsfirma um eine Meinung gebeten, damit alles korrekt ist.
Beste Grüße und noch ein frohes Neues Jahr