In meiner Umgebung wurde kürzlich eine Entwicklungsmaßnahme abgeschlossen. Da sich meine Wohnung im Einzugsgebiet dieser Entwicklungsmaßnahme befindet, muss ich nun gem. §154, Abs.1 BauBG einen Ausgleichbetrag von ca 5.500€ zahlen. Wegen der immensen Höhe überlege ich natürlich, was ich mit den Betrag steuerlich anfangen kann.
Ich bewohne die Wohnung selbst, daher kann ich es vermutlich nicht bei den Werbungskosten angeben. Gibt es vieleicht eine Möglichkeit, das Ganze als aussergewöhnliche Belastung einzusetzen. Oder eine weitere Möglichkeit, von der ich noch nichts weiß?