Hallo liebes Forum,
mein Arbeitgeber sitzt in der Schweiz und ich habe das ganze Jahr 2021 im Homeoffice in Deutschland gearbeitet. Ich habe ein Bruttogehalt ohne Lohnsteuerabzug erhalten.
Quartalsmäßig habe ich Einkommensteuer-Vorauszahlungen geleistet.
Nun habe ich bei der Anlage N den Bruttoverdienst in der Zeile 21 'Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug' eingetragen.
Muss dennoch die Anlage N-AUS ausgefüllt werden, obwohl ich keinen Tag in der Schweiz gearbeitet habe?
Wo trage ich die abgeführten Beiträge zur KV/PV und RV ein?
Vielen Dank für die Unterstützung
Arbeitgeber Schweiz - Homeoffice Deutschland, Anlage N
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