PV-Anlage von 2012 - USt und EÜR erklären

Diskutieren Sie über ...
Antworten
BuFi
Beiträge: 10
Registriert: 16. Nov 2019, 12:57

PV-Anlage von 2012 - USt und EÜR erklären

Beitrag von BuFi »

Liebe Community,

ich muss meinem Vater helfen, seine Steuererklärung für 2021 fertigzustellen. Leider ist er aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr im Stande dies selbst zu tun.

Das Problem besteht in der Berechnung seiner PV-Anlage (Inbetriebnahme 28.03.2012). Gibt es eine Anleitung, wie ich die Anlagen EÜR und USt ermittle?

Die Abrechnung des Versorgers weist unterschiedliche Beträge aus, weshalb ich nicht vorwärts komme:
  • 12 Abschlagszahlungen für den eingespeisten Strom vom Versorger erhalten: 2238,60€ netto
    12 Abschlagszahlungen an den Versorger bezahlt: 231,96€ netto.
Diese decken sich aber nicht mit den angebenen eingespeisten Mengen und deren Preisen:
  • Einspeisung zu 24,43 ct: 1895,77€ netto
    Eigenverbrauch zu 24,43 ct: 349,84€ netto
    Gesamt: 2245,61€
    USt 19% auf 2245,61€: 426,67€
  • Abrechnung Eigenverbrauch zu 16,38 ct: 234,56€ netto
    USt 19% auf 234,56€: 44,57€
    Eigenverbrauch: 279,13€ brutto
  • AfA sind 720€.
Ich nutze das Steuerprogramm von Aldi und die Erläuterung zur "Besteuerung von Altanlagen" auf haufe.de, aber ich komme damit bei der EÜR und bei der USt-Erklärung auf andere Werte als in der Abrechnung des Versorgers.

Bei der USt-Erklärung gebe ich 2245,61€ Gesamtbetrag für allen eingespeisten Strom an (mehr als ich vom Versorger bei den Abschlägen erhalten habe)
sowie 426,67.-€ als Umsatzsteuer, richtig?

In der EÜR muss ich aber die erhaltenen und geleisteten Abschlasgzahlungen sowie die Entnahme des selbstgenutzten Strom/Abrechnung Eigenverbrauch angeben und die AfA abziehen, richtig? So komme ich auf andere Werte.
Zuletzt geändert von BuFi am 28. Dez 2022, 18:21, insgesamt 1-mal geändert.
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: PV-Anlage von 2012 - USt und EÜR erklären

Beitrag von Severina »

Bis zum 31.12. könnte der Vater noch das Wahlrecht auf Liebhaberei in Anspruch nehmen. Dann muss er in der ESt gar nichts mehr erklären, keine EÜR mehr abgeben, nur noch die USt-Erklärung für 21 und 22. Das scheint mir in der beschriebenen Situation und bei den genannten Zahken doch die sinnvollste Lösung zu sein.

Google "Merkblatt Liebhaberei Finanzamt Bayern". Darin ist an sich alles gut erklärt und das Formular ist m.W. auch dabei, nur schnell muss es gehen.
BuFi
Beiträge: 10
Registriert: 16. Nov 2019, 12:57

Re: PV-Anlage von 2012 - USt und EÜR erklären

Beitrag von BuFi »

Danke fürs Interesse!

Wir haben den Antrag im November 22 gestellt. Ich dachte, dass das dann erst für 2023 gelten wird.

Bzgl. der USt.: Wäre die von mir genannte Methode für die USt-Erklärung denn richtig - trotz der Unterschiede in der USt in den Abschlägen und in der Einspeisung?
Antworten