Angenommen jemand ist über 55 Jahre alt und schenkt seinem Sohn unentgeltlich seinen Betrieb (Einzelunternehmen). Zum Betrieb gehört ein Arbeitszimmer im Haus des Schenkers, welches vom Sohn nicht übernommen wird.
Somit müsste der Schenker das Arbeitszimmer aus dem Betrieb entnehmen und dabei fällt Einkommenssteuer an.
Frage:
Kann man in diesem Fall die Anwendbarkeit von §34 Abs. 3 beantragen, welches die Besteuerung des Arbeitszimmers deutlich senken würde?
Oder kann das Finanzamt dies verweigern, weil der Betrieb nicht aufgegeben wurde?
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/frotschergeurts-estg-34-ausserordentliche-einkuenfte-9-ermaessigter-steuersatz-fuer-veraeusserungs-und-aufgabegewinne-nach-34-abs3_idesk_PI42323_HI1729348.html
Begünstigte Besteuerung bei Entnahme durch §34 Abs. 3 ?
Begünstigte Besteuerung bei Entnahme durch §34 Abs. 3 ?
Zuletzt geändert von flughafen am 29. Nov 2022, 22:37, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Begünstigte Besteuerung bei Entnahme durch §34 Abs. 3 ?
Oder ist der Gewinn der ihm durch die Entnahme des Arbeitszimmers entstanden ist keine Aufgabegewinn nach §16 sondern ein laufender Gewinn?
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/einkommensteuergesetz-16-veraeusserung-des-betriebs_idesk_PI42323_HI43564.html
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/einkommensteuergesetz-16-veraeusserung-des-betriebs_idesk_PI42323_HI43564.html