Begünstigte Besteuerung bei Entnahme durch §34 Abs. 3 ?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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flughafen
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Begünstigte Besteuerung bei Entnahme durch §34 Abs. 3 ?

Beitrag von flughafen »

Angenommen jemand ist über 55 Jahre alt und schenkt seinem Sohn unentgeltlich seinen Betrieb (Einzelunternehmen). Zum Betrieb gehört ein Arbeitszimmer im Haus des Schenkers, welches vom Sohn nicht übernommen wird.
Somit müsste der Schenker das Arbeitszimmer aus dem Betrieb entnehmen und dabei fällt Einkommenssteuer an.

Frage:
Kann man in diesem Fall die Anwendbarkeit von §34 Abs. 3 beantragen, welches die Besteuerung des Arbeitszimmers deutlich senken würde?
Oder kann das Finanzamt dies verweigern, weil der Betrieb nicht aufgegeben wurde?

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/frotschergeurts-estg-34-ausserordentliche-einkuenfte-9-ermaessigter-steuersatz-fuer-veraeusserungs-und-aufgabegewinne-nach-34-abs3_idesk_PI42323_HI1729348.html
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flughafen
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Re: Begünstigte Besteuerung bei Entnahme durch §34 Abs. 3 ?

Beitrag von flughafen »

Oder ist der Gewinn der ihm durch die Entnahme des Arbeitszimmers entstanden ist keine Aufgabegewinn nach §16 sondern ein laufender Gewinn?

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/einkommensteuergesetz-16-veraeusserung-des-betriebs_idesk_PI42323_HI43564.html
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