Muss ich als Selbständiger im Geschäftskundenbereich kaufen?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
Antworten
dsbrt
Beiträge: 6
Registriert: 7. Mai 2018, 17:43

Muss ich als Selbständiger im Geschäftskundenbereich kaufen?

Beitrag von dsbrt »

Hallo!

Ich bin auf der Suche nach einem neuen Handy- und Internettarif. Ich bin selbständig (Einzelunternehmen) im Online Marketing und habe zuvor immer im Geschäftskundenportal von Seiten eingekauft, und mir dann die Umsatzsteuer zurückgeholt und es als Ausgabe für mein Unternehmen geltend gemacht.

Nun wollte ich fragen, ob das sein muss, oder ob ich auch ganz normal im Privatkundenbereich die Verträge abschließen kann, da mein Gewerbe ja sowieso über meinen Namen läuft? Kann ich dann trotzdem die Umsatzsteuer geltend machen, und es als Ausgabe für mein Unternehmen deklarieren. Oder ist dann was nicht richtig bei der Rechnung?

Ich frage, weil die Angebote im Privatkundenbereich oft deutlich bessere Konditionen, Angebote und Faktoren wie monatliche Kündbarkeit haben.

Vielen Dank!
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Muss ich als Selbständiger im Geschäftskundenbereich kaufen?

Beitrag von taxpert »

dsbrt hat geschrieben: 23. Nov 2022, 17:45 Kann ich dann trotzdem die Umsatzsteuer geltend machen,
Soweit die Rechnung alle nach §14 Abs.4 UStG erforderlichen Angaben enthält (was im Normalfall der fall ist!), ja.
dsbrt hat geschrieben: 23. Nov 2022, 17:45 es als Ausgabe für mein Unternehmen deklarieren.
Dem Steuerrecht ist es vollkommen egal WO Du deine Sachen kaufst! Es ist entscheidend, dass Du die Sachen FÜR den Betrieb verwendest!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Muss ich als Selbständiger im Geschäftskundenbereich kaufen?

Beitrag von Tom998 »

Ich frage, weil die Angebote im Privatkundenbereich oft deutlich bessere Konditionen, Angebote und Faktoren wie monatliche Kündbarkeit haben.
Ergänzend sollte aber auch klargestellt werden, dass sich diese Angebote meist ausdrücklich nur an Endverbraucher richten und, falls der Vertragspartner das Gegenteil erfahren sollte, wegen einer Verletzung der Pflichten aus dem Vertrag Maßnahmen wie die fristlose Kündigung, nachträgliche Einstufung in einen gewerblichen Tarif, Schadenersatzansprüche usw. möglich sind. Als Gewerbetreibender sollte man nicht vorsätzlich vertragsbrüchig werden.
Antworten