Hallo allerseits,
ich habe versehentlich eine Rechnung für einen Hausmeisterdienst für Leistungen, welche im Jahr 2021 erbracht wurden, im Jahr 2021 zwei mal überwiesen. Nun würde ich den zuviel bezahlten Betrag mit Rechnungen für das Jahr 2022 verrechnen wollen. Die Frage ist aber nun, in welchem Jahr ich den zuviel bezahlten Betrag als Haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung ansetzen kann: 2021 oder 2022?
de facto handelt es sich bei dem im Jahr 2021 zuviel bezahlten Betrag um eine Vorauszahlung für Leistungen, die im Jahr 2022 erbracht wurden.
Hat hier jemand einen Ratschlag? Danke im Voraus hierfür!
Viele Grüße,
Georg
Vorauszahlung Hausmeisterdienst
Re: Vorauszahlung Hausmeisterdienst
Hallo,
es gilt das Abflussprinzip, daher gehört der Betrag in die Steuererklärng für 2021.
Eine Möglichkeit das zu ändern wäre, dass der Dienstleister die Fehlzahlung zurückzahlt, und du dann neu überweist.
Stefan
es gilt das Abflussprinzip, daher gehört der Betrag in die Steuererklärng für 2021.
Eine Möglichkeit das zu ändern wäre, dass der Dienstleister die Fehlzahlung zurückzahlt, und du dann neu überweist.
Stefan