Steuerbescheid nach § 165 AO vorläufig hinsichtlich Fortbildungskosten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Aspirin
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Registriert: 24. Jun 2015, 21:30

Steuerbescheid nach § 165 AO vorläufig hinsichtlich Fortbildungskosten

Beitrag von Aspirin »

Hallo zusammen,

unser Steuerbescheid ist hinsichtlich §165 AO ... vorläufig. Ich würde nun gerne nohcmlas die Studiengebühren nachbessern. In diesem Zusammenhang ist uns aufgefallen, dass es mehr Sinn macht, aus der Zusammenveranlagung eine Einzelveranlagung zu machen.

Ist das möglich? Oder kann ich nur die Kosten nachbessern?

Danke
reckoner
Beiträge: 1040
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Steuerbescheid nach § 165 AO vorläufig hinsichtlich Fortbildungskosten

Beitrag von reckoner »

Hallo,

die Vorläufigkeit gem. §165 AO bezieht sich ausschließlich(!) auf die in den Erläuterungen aufgeführten Punkte. Ansonsten ist der Bescheid rechtskräftig.
Einzig wenn eine Änderungen des Bescheids zu einer Nachzahlung führt kann man bis zu deren Höhe auch völlig neue Tatsachen einbringen.

Fazit: Ich sehe nicht einmal die Möglichkeit, die Studiengebühren nachzubessern (oder ist genau das ein Grund für die Vorläufigkeit?), geschweige denn die Veranlagungsart zu ändern.

Und das Einzelveranlagungen besser sind als eine Zusammenveranlagung wage ich zumindest zu bezweifeln. Ja, es gibt solche Fälle, aber die sind seltener als viele denken. Das nur nebenbei.

Stefan
Aspirin
Beiträge: 21
Registriert: 24. Jun 2015, 21:30

Re: Steuerbescheid nach § 165 AO vorläufig hinsichtlich Fortbildungskosten

Beitrag von Aspirin »

Ja, der Steuerbescheid ist nach §165 AO vorläufig hinsichtlich Studienkosten.

Da wir bei der Zsm-Veranlagung ein zvE von 4.000 Euro haben und bei Einzelveranlagung einen sehr hohen Verlustvortrag rechnet sich das.


Bist du dir sicher, wegen der Veranlagungsart? Würde mich etwas verwundern. Warum sollte das nicht gehen? Der Bescheid ist ja NICHT bestandskräftig.
reckoner
Beiträge: 1040
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Steuerbescheid nach § 165 AO vorläufig hinsichtlich Fortbildungskosten

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Ja, der Steuerbescheid ist nach §165 AO vorläufig hinsichtlich Studienkosten.
OK. Dann dürfte eine Korrektur dieser Kosten möglich sein denke ich.
Da wir bei der Zsm-Veranlagung ein zvE von 4.000 Euro haben und bei Einzelveranlagung einen sehr hohen Verlustvortrag rechnet sich das.
Und auch bei Einzelveranlagung ein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag?
Bist du dir sicher, wegen der Veranlagungsart? Würde mich etwas verwundern. Warum sollte das nicht gehen? Der Bescheid ist ja NICHT bestandskräftig.
In meinen Augen ist der Bescheid in dem Punkt der Veranlagungsart rechtskräftig.
Wo ich mir nicht sicher bin ist, ob man bei einem geänderten Bescheid mit höherer Steuerlast auch das quasi wieder neu entscheiden kann.

Stefan
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