Rechnungsdatum und Zahlungsdatum über Jahreswechsel

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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BorisDieKlinge80
Beiträge: 18
Registriert: 24. Mai 2020, 14:53

Rechnungsdatum und Zahlungsdatum über Jahreswechsel

Beitrag von BorisDieKlinge80 »

Hallo Leute,

Ich habe eine Frage bei der sich mein Steuerberater und meine Kunde
Die Meinungen teilen ..

Folgendes , ich habe eine Auftrag im nov. 21 bekommen ,die Rechnung im Dez.
21 gestellt und der Zahlungseingangs war Jan. 22 ..

So muss ich nun das diesen Umsatz im Jahr 21 oder 22 angeben ?

Einmal heißt es im Jahr der erbrachten Leistung, gegenüber dem Hahr des Zahlungs-
Eingangs ..

Ich bin verwirrt …

Grüße und Danke
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Rechnungsdatum und Zahlungsdatum über Jahreswechsel

Beitrag von Severina »

Bilanzierer oder Einnahme-Überschuss-Rechner?

Und um Angabe des Umsatz wo genau geht es - in der USt-VA oder ggf. in der EÜR?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Rechnungsdatum und Zahlungsdatum über Jahreswechsel

Beitrag von muemmel »

Da wir im UF Umsatzsteuer sind, wird es wohl um diese gehen. Und da lautet die Antwort: Beides ist richtig, denn es gibt die Soll-Versteuerung und die Ist-Versteuerung. Welche Methode Sie anwenden, kann hier keiner wissen..
BorisDieKlinge80
Beiträge: 18
Registriert: 24. Mai 2020, 14:53

Re: Rechnungsdatum und Zahlungsdatum über Jahreswechsel

Beitrag von BorisDieKlinge80 »

Da ich 2021 mit der nebentätigkeit begann, habe ich 2021 auf den Rechnungen keine UST. Angegeben

Aber eine Rechnung aus Dez. 21 wurde dann im Jan 22 bezahlt , und da ich 2022
uST. Pflichtig bin, weiß ich nicht, was nun richtig ist .
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Rechnungsdatum und Zahlungsdatum über Jahreswechsel

Beitrag von Tom998 »

Falls Sie damit sagen wollen, dass Sie 2021 Kleinunternehmer i.S. des § 19 UStG waren, 2022 aber nicht mehr, so kommt es für die Anwendung der KleinU-Regelung auf den Zeitpunkt der Leistung an, nicht der Vereinnahmung (A19.5 Abs. 1 UStAE).
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