Beispielsfall - Kapitalerträge bei Termingeschäften (Neue Regelung)

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Lara2020
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Beispielsfall - Kapitalerträge bei Termingeschäften (Neue Regelung)

Beitrag von Lara2020 »

Guten Tag,

seit 2021 können Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen nur noch bis 20.000 Euro im laufenden Kalenderjahr mit pos. Kapitalerträgen verrechnet werden.

Nehmen wir folgenden Fall an:

Im Jahre 2020 verzeichnet der Investor mit Termingeschäften folgende Gewinne/Verluste:
Pos Erträge: 200.000 Euro
Neg Erträge: 100.000 Euro

Im Jahre 2021 verzeichnet der Investor mit Termingeschäften folgende Gewinne/Verluste:
Pos Erträge: 110.000 Euro
Neg Erträge: 140.000 Euro

Im Jahre 2022 verzeichnet der Investor mit Termingeschäften folgende Gewinne/Verluste:
Pos. Erträge: 130.000 Euro
Neg Erträge: 160.000 Euro

Wie viel an Steuern sind hier Summa Summarum zu entrichten?



Nach meinem Verständnis ist es wie folgt:

aus dem Jahre 2020 kann der Investor die 100.000 Verlust (pos. Erträge 200.000 - neg. Erträge 100.000) als Verlustvortrag komplett mit den Gewinnen aus 2021 verrechnen. Hinzu kommt, dass er 20.000 Euro der eng. Erträge vom selben Jahr 2021 mit den pos. Erträgen von 2021 verrechnen darf.
Daraus folgt: 110.000 (Pos. Erträge von 2021) - 20.000 (aus den neg. Erträgen von 2021) - 100.000 (Verlustvortrag von 2020) = -10.000
Für 2021 sind demnach keine Kapitalertragssteuern zu zahlen und 10.000 Euro Verlustvortrag aus 2020 bleiben übrig und können in 2022 mitgenommen werden.


Das heisst, er kann die übrig gebliebene 10.000 Euro aus 2020 als weiteren Verlustvortrag in 2022 voll mit dort angefallenen pos. Erträgen verrechnen, zusätzlich maximal 20.000 Euro Verlust aus 2021; sprich, da der saldierte Verlust in 2021 30.000 Euro ist (140.000 pos. Erträge - 110.000 nehmen Erträge), können nur 20.000 nach 2022 mitgenommen werden. Die übrigen 10.000 können danach in den Folgejahren irgendwann verrechnet werden.

D.h. in 2022 gilt: 130.000 pos. Erträge aus 2022 - 10.000 Verlustvortrag aus 2020 - 20.000 Verlustvortrag aus 2021 - 20.000 verechenbarer Betrag innerhalb 2022= 80.000

Man muss somit für das Jahr 2022, 80.0000 * 0,25 = 20.000 Euro Steuern zahlen

Ich hoffe Sie können es nachvollziehen und bitte Sie mir mitzuteilen, ob meine Herangehensweise richtig ist.

Vielen Dank und beste Grüße
reckoner
Beiträge: 1039
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Beispielsfall - Kapitalerträge bei Termingeschäften (Neue Regelung)

Beitrag von reckoner »

Hallo,
kann der Investor die 100.000 Verlust (pos. Erträge 200.000 - neg. Erträge 100.000) als Verlustvortrag komplett mit den Gewinnen aus 2021 verrechnen.
Wieso komplett? Dann wäre die neue Regelung ja nur ein Aufschub um ein Jahr. Wäre schön, ist aber nicht der Fall.

Ich sehe es wie folgt:

2020: 200.000 minus 20.000 = 180.000 zu versteuern, 100.000 minus 20.000 = 80.000 Verlustvortrag
2021: 110.000 minus 20.000 = 90.000 zu versteuern, 80.000 plus 140.000 minus 20.000 = 200.000 Verlustvortrag
2022: 130.000 minus 20.000 = 110.000 zu versteuern, 200.000 plus 160.000 minus 20.000 = 340.000 Verlustvortrag

(ich hab die Rechenzeichen mal absichtlich ausgeschrieben, ein Minus geht sonst schnell unter)
Wie viel an Steuern sind hier Summa Summarum zu entrichten?
Man kann immer nur sagen, wieviel Erträge zu versteuern sind. Was am Ende an Steuern herauskommt hängt vom Steuersatz und damit dem gesamten Einkommen ab.
Ich hoffe Sie ...
In Foren dutzt man sich. :P

Stefan
Lara2020
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Registriert: 3. Nov 2022, 17:20

Re: Beispielsfall - Kapitalerträge bei Termingeschäften (Neue Regelung)

Beitrag von Lara2020 »

Hallo,
Deinen ersten Punkt kann ich nachvollziehen.

Dennoch glaube ich, dass man z.B. in 2021
Zum einen den Verlustvortrag von 20k aus 2020 verrechnen kann als auch 20k aus den negativen Erträgen.

Man müsste in diesem Fall also 110k minus 20k - 20k = 60 k versteuern.

Wie siehst Du das?
reckoner
Beiträge: 1039
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Beispielsfall - Kapitalerträge bei Termingeschäften (Neue Regelung)

Beitrag von reckoner »

Hallo,

das sehe ich nicht so.
Es dürfen grundsätzlich 20.000 Verluste pro Jahr verrechnet werden, aus welchem Jahr die resultieren ist dabei egal. Wer beispielsweise einmalig 100.000 Euro Verluste hat, der muss mindestens 5 Jahre warten bis der Verlust aufgebraucht ist. Und noch ein Problem dabei: Vererbt wird er nicht.
Zum einen den Verlustvortrag von 20k aus 2020 verrechnen kann
Wieso 20.000? Der Verlustvortrag kann doch beliebig hoch sein.

Stefan
Lara2020
Beiträge: 7
Registriert: 3. Nov 2022, 17:20

Re: Beispielsfall - Kapitalerträge bei Termingeschäften (Neue Regelung)

Beitrag von Lara2020 »

Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Regelung längerfristig Bestand hat!
Lara2020
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Registriert: 3. Nov 2022, 17:20

Re: Beispielsfall - Kapitalerträge bei Termingeschäften (Neue Regelung)

Beitrag von Lara2020 »

Ich habe gelesen, dass diskutiert wird, diese Regelung wieder rückgängig zu machen. Weiß jemand mehr hierzu?
reckoner
Beiträge: 1039
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Beispielsfall - Kapitalerträge bei Termingeschäften (Neue Regelung)

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Regelung längerfristig Bestand hat!
Zustimmung.
Ich habe gelesen, dass diskutiert wird, diese Regelung wieder rückgängig zu machen.
Es gibt ein Absichtspapier. Aber politische Mühlen mahlen langsam.

Bei w:o gibt es einen Thread zu dem Thema, mit aktuell mehr als 10.000 Beiträgen. Wenn du Lust hast kannst du da ja mal lesen.

Stefan
Lara2020
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Re: Beispielsfall - Kapitalerträge bei Termingeschäften (Neue Regelung)

Beitrag von Lara2020 »

Vielen Dank für die Info. Könntest Du mir netterweise einen Link zu diesem Threat zukommen lassen? Vielen Dank
reckoner
Beiträge: 1039
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Re: Beispielsfall - Kapitalerträge bei Termingeschäften (Neue Regelung)

Beitrag von reckoner »

Hallo,

gerne: https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1317120-1-10/tradings-steuerregel#neuster_beitrag

Da geht es aber um alles Mögliche zu dem Thema (ich verfolge das nicht mehr).

Stefan
Lara2020
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Re: Beispielsfall - Kapitalerträge bei Termingeschäften (Neue Regelung)

Beitrag von Lara2020 »

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll noch in der ersten Hälfte der Legislaturperiode, also bis September 2023 in Kraft treten. Ich hoffe, dass sich bis dahin was tut.
Lara2020
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Re: Beispielsfall - Kapitalerträge bei Termingeschäften (Neue Regelung)

Beitrag von Lara2020 »

Ich habe mich informiert und herausgefunden, dass die saldierten Verluste bei CFDs aus 2020 noch uneingeschränkt mit den Erträgen aus 2021 verrechnet werden können.
reckoner
Beiträge: 1039
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Beispielsfall - Kapitalerträge bei Termingeschäften (Neue Regelung)

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ja, das ist korrekt, sorry.
Diese Neuregelung gilt erst ab 2021.

Stefan
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