Außerhäusliches Arbeitszimmer, was ist alles absetzbar?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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zafira
Beiträge: 2
Registriert: 6. Nov 2022, 21:12

Außerhäusliches Arbeitszimmer, was ist alles absetzbar?

Beitrag von zafira »

Hallo,

ich hätte eine Frage die zur Absetzbarkeit von ausserhäuslichen Arbeitszimmern.

In einem anderen Thread wurde geschrieben, dass bei einer angemieteten Wohnung, die als Arbeitszimmer genutzt wird, 100% der Kosten als Werbungskosten bei der Steuer angegegen werden können.
Meine Frage nun: Ist das tatsächlich so, oder kann man nur den anteiligen Betrag absetzen?

Falls die Wohnung also 40 qm2 hätte, davon 20 qm2 für das ZImmer selbst, und dann noch 20qm2 für Diele, Bad und Küche - kann man nun trotzdem 100% der Miete für die gesamte Wohnung ansetzen, oder doch eher 50% anteilig (das das Arbeitszimmer ja nur 50% der Fläche der Wohnung ausmacht)?

Ich bin nämlich in einer änlichen Situation (außerhäusliches Arbeitszimmer), habe aber gekauft und nicht gemietet. An laufenden Kosten fallen also Wohngeld, Schuldzins für den Kredit etc an.
Die Anschaffungskosten waren entsprechend auch höher und ich würde hier die Afa berechnen.

Und nun bin ich am überlegen ob ich die Kosten anteilig umsetzen kann oder komplett.

Auch bei mir nutze ich das Arbeitszimmer bzw. die Wohnung wirklich nur zum arbeiten (es gibt keine Schlafmöglichkeit, ich habe keine persönlichen Gegenstände in der Wohnung etc.).

Danke und Grüße,
zafira
Zuletzt geändert von zafira am 7. Nov 2022, 23:31, insgesamt 1-mal geändert.
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Außerhäusliches Arbeitszimmer, was ist alles absetzbar?

Beitrag von reckoner »

Hallo,

wenn die Wohnung nur zum Arbeiten genutzt wird dann können in der Regel auch die kompletten Kosten abgesetzt weden.

Die Küche macht mich aber schon wieder hellhörig ...

Stefan
zafira
Beiträge: 2
Registriert: 6. Nov 2022, 21:12

Re: Außerhäusliches Arbeitszimmer, was ist alles absetzbar?

Beitrag von zafira »

Hallo,

danke für die Antwort.

Bei der Küche handelt es sich um einen ca. 3qm2 großen Raum, der quasi als Teeküche eingerichtet ist (es gibt z.B. keinen Ofen und keinen Herd). Im Prinzip mache ich mir da einen Kaffee und habe ein paar Gläser und Besteck, das war es dann aber auch.
Sollte sich das Finanzamt die Wohnung anschauen wäre es sehr offensichtlich dass die Wohnung nicht zum wohnen eingerichtet ist, sondern zum arbeiten, ich habe da also nichts zu verbergen.

Die Küche alleine spielt dann beim qm2 Anteil auch keine große Rolle. Allerdings sind Küche + Diele + Bad zusammen dann doch ca. 40% der gesamten Fläche, und 60% bleiben dann fürs eigentlich Arbeitszimmer.

Ich kann also mit gutem Gewissen 100% der Wohnungskosten ansetzen?


Danke und Grüße,
Andi
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Außerhäusliches Arbeitszimmer, was ist alles absetzbar?

Beitrag von reckoner »

Hallo,

mit gutem Gewissen kannt du das immer tun. Solange du nicht lügst und es auch nicht völlig missverständlich beschreibst kann dir - außer das es nicht anerkannt wird - nichts passieren.
Daher würde ich es einfach versuchen.

Stefan
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Außerhäusliches Arbeitszimmer, was ist alles absetzbar?

Beitrag von taxpert »

Es ist steuerlich vollkommen egal, ob Du als Büro-/Gewerberaum ausgewiesene Fläche mit Nebenräumen wie Teeküche oder WC anmietest oder kaufst oder eine entsprechende Wohnung! Weder das eine noch das andere stellt ein häusliches AZ im Sinne des §4 Abs.5 EStG dar und unterliegt damit in keiner Weise irgendeiner Abzugsbeschränkung soweit es ausschließlich beruflich/betrieblich genutzt wird.

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