Fehlerhafte Zuordnung in Einkommenssteuer, wie vorgehen?

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Craft
Beiträge: 3
Registriert: 6. Nov 2022, 14:30

Fehlerhafte Zuordnung in Einkommenssteuer, wie vorgehen?

Beitrag von Craft »

Hallo zusammen,
mein Steuerbescheid für das Jahr 2021 viel höher aus als erwartet. Am Ende des Bescheids steht als Begründung "Ein Ansatz von Werbungskosten ohne gegenüberstehende Einkünfte ist nicht möglich". Ich war erst irritiert, weil ich als Student und meiner Selbständigen Nebentätigkeit meiner Ansicht nach eigentlich auch Kosten absetzten können sollte. Mir viel dann aber doch recht schnell auf was ich Falsch gemacht habe:
2021 war ich noch in meinem Bachelor Studium (also 1. Ausbildung) und da kann ich Ausgaben nur als Sonderausgaben absetzten. War mir eigentlich bewusst, trotzdem hab ich es mit meiner Steuersoftware falsch eingeordnet. Das Finanzamt sagte mir ich könnte auch Einspruch einlegen wenn ich selbst einen Fehler gemacht habe. Im Internet wird aber auch oft der Antrag auf "schlichte Änderung" erwähnt, der dann auch nur zu eigenem Gunsten ausfallen kann. Das scheint mir sicherer.

Eigentlich ist mein Sachverhalt nicht sehr komplex würde ich sagen. Die Beträge die ich unter Werbungskosten angegeben habe, sollten nun unter Sonderausgaben eingeordnet werden. Allerdings bin ich doch etwas verunsichert ob das der richtige Weg ist oder doch der Einspruch besser wäre und vorallem wie ich Formell Vorgehe. Beantrage ich einfach schriftlich die schlichte Änderung und schreibe sowas wie "Der Betrag xyz soll statt unter Werbungskosten unter Sonderausgaben geltend gemacht werden, da ich mich in 1. Ausbildung befand"?

Den Steuerbetrag erstmal zu zahlen wäre kein Problem (müsste ich bei Schlichter Änderung so wie ich das verstehe).


Viele Grüße und herzlichen Dank
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fehlerhafte Zuordnung in Einkommenssteuer, wie vorgehen?

Beitrag von muemmel »

Die "schlichte Änderung" funktioniert viel schlichter: Sie greifen zum Telefon, rufen den Sachbearbeiter an und schlagen ihm vor, aus den Kosten Sonderausgaben zu machen. Dann macht er das, muss aber nicht den ganzen Bescheid überprüfen.
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