Meine Regelaltersrente ist nicht steuerpflichtig.
Ist es theoretisch möglich, daß durch einen Teilzeitjob im Mindestlohnbereich ,
neben den monatlichen Abzügen in Steuerklasse VI , bei der EST - Erklärung am Jahresende
diese Rente mit veranlagt wird und Nachzahlungen zumindest nicht ausgeschlossen sind ?
Oder werden beide Einkommen getrennt behandelt :
Minirente steuerfrei, abgehakt
Job monatlich veranlagt, abgehakt. ?
Mini-Rente und Teilzeitjob
Re: Mini-Rente und Teilzeitjob
Meine Regelaltersrente ist nicht steuerpflichtig. Doch, ist sie - sie liegt lediglich mit ihrem steuerpflichtigen Anteil unter dem Grundfreibetrag.
Ist es theoretisch möglich, daß durch einen Teilzeitjob im Mindestlohnbereich , neben den monatlichen Abzügen in Steuerklasse VI , bei der EST - Erklärung am Jahresende diese Rente mit veranlagt wird und Nachzahlungen zumindest nicht ausgeschlossen sind ? Ja, natürlich wird die Rente (bzw. deren steuerpflichtiger Teil) mit veranlagt: Nachzahlungen sind möglich, aber auch Erstattungen. Es kommt halt auf die konkreten Zahlen an.
Minirente steuerfrei, abgehakt Job monatlich veranlagt, abgehakt. ? Nein. Darum muss man in der Konstellation ja auch eine Steuererklärung abgeben.
Ist es theoretisch möglich, daß durch einen Teilzeitjob im Mindestlohnbereich , neben den monatlichen Abzügen in Steuerklasse VI , bei der EST - Erklärung am Jahresende diese Rente mit veranlagt wird und Nachzahlungen zumindest nicht ausgeschlossen sind ? Ja, natürlich wird die Rente (bzw. deren steuerpflichtiger Teil) mit veranlagt: Nachzahlungen sind möglich, aber auch Erstattungen. Es kommt halt auf die konkreten Zahlen an.
Minirente steuerfrei, abgehakt Job monatlich veranlagt, abgehakt. ? Nein. Darum muss man in der Konstellation ja auch eine Steuererklärung abgeben.
Re: Mini-Rente und Teilzeitjob
Danke muemmel ! Alles klar !