Ich habe einen Kunden (Deutsche GmbH) der mich zu einem Gesamtkonzernmeeting in der Schweiz eingeladen hatte. Die Hotelkosten sollten übernommen werden. Allerdings wurde das so geregelt dass ich vor Ort die Hotelrechnung bezahlt habe, inkl. Schweizer Mwst. und diese dann an die Deutsche GmbH weiterverrechnen sollte.
Wie mache ich das jedoch nun steuerrechtlich? Ich habe z.b 200 CHF bezahlt inkl Kurtaxe und MwSt. Wenn ich diese 200 CHF umgerechnet in EUR auf die Rechnung setze, muss ich da auch die MwSt hinzurechnen? Die Deutsche GmbH kann diese ja abziehen.
Oder ist das ein 0% MwSt Satz weil hier kein Umsatz generiert wurde, sondern nur Kosten ersetzt?
Danke im Voraus
Umsatzsteuer wenn Hotelkosten übernommen werden
Re: Umsatzsteuer wenn Hotelkosten übernommen werden
Ein durchlaufender Posten liegt nur vor, wenn die GmbH Vertragspartner des Hotels war. War dem nicht so, ist die Erstattung Teil der umsatzsteuerlichen Gegenleistung und unterliegt der Umsatzsteuer.