Hallo,
ich habe eine Frage zu den Voraussetzungen für die unbegrenzte Absetzbarkeit des Arbeitszimmers. Ich wohne in München, bin in Karlsruhe angestellt. Keine
doppelte Haushaltsführung, lediglich Hotelübernachtung vor Ort da ich nur zu ca. 10% vor Ort bin und sich eine Wohnung nicht lohnen würde.
Voraussetzungen:
1. Eigenes getrenntes Zimmer in Wohnung - CHECK
2. Tätigkeitsmittelpunkt in München - CHECK
3. Kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung ist die Frage? In welchem Radius muss dieser sein? Wohnort und Lebensmittelpunkt ist München, Arbeitsort ist Karlsruhe. „Arbeitgeber muss Arbeitsort stellen der jederzeit verfügbar ist, Stichwort „jederzeit“ trifft m.E. nicht zu, da ich für das Büro einen unverhältnismäßig hohen Aufwand auf mich nehmen und einfach 300km zur Arbeit fahren müsste.
Kann man sich der Argumentationslogik anschließen für die Genehmigung des Arbeitszimmers? Gibts ne bessere Argumentation?
Vielen Dank vorab
Marie
Arbeitszimmer bei Wohnort Tätigkeitsort Differenz 300km
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