Verlustvortrag

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Schabing
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Registriert: 12. Jul 2020, 16:18

Verlustvortrag

Beitrag von Schabing »

Hallo zusammen :)

kurze Frage zum Verlustvortrag.

Wenn eine Person von 2015 bis 2019 ein Studium erfolgreich absolviert hat und 2021-2023 eine Berufsausbildung (verkürzt) absolviert, wann kommt dann der Verlustvortrag zum greifen?

(Ich kenne den Fall, zB Berufsausbildung 2006-2009 und Studium 2013-2017. Da kann der Verlustvortrag, wenn 2018 Vollzeit gearbeitet wird, 2018 angesetzt werden.)

Im Zweitstudium (oberer Fall) wird ja auch schon gearbeitet... Komplizierter wird es dann, wenn direkt im Anschluss an die Zweitausbildung 2023 gearbeitet wird und nicht erst 2024.

Wann können denn die letzten sieben Jahre Verlustvortrag angesetzt werden?

Beste Grüße :)
muemmel
Beiträge: 4833
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag

Beitrag von muemmel »

Gar nicht, würde ich sagen. Für das Studium gibt es keinen VV, weil das die Erstausbildung war. Und für die Berufsausbildung gäbe es nur einen VV, wenn man MEHR Werbungskosten hatte, als man Ausbildungsvergütung bekam - das dürfte äußerst selten vorkommen.
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