Grenzsteuersatz ist inklusive Soli & Kirchensteuer?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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o0Pascal0o
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Grenzsteuersatz ist inklusive Soli & Kirchensteuer?

Beitrag von o0Pascal0o »

Hallo. Ich verstehe das nicht mit dieser Abgeltungssteuer.

"Seit 2009 behalten Finanzinstitute 25 Prozent Abgeltungssteuer auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne ein. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer." [1]

"Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Sie wird von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt." Dazu kommt ja noch die Kirchensteuer. [1]

Jetzt mal am Beispiel:
Bruttojahresverdienst 2021 in NRW(9% Kirchensteuer): 22.000€
Sparerpauschbetrag wurde voll ausgeschöpft > 801€

Folgender Rechner ergibt einen Grenzsteuersatz von 27%:
Bild
https://www.finanz-tools.de/einkommensteuerrechner

Fährt man jetzt mit einer Günstigerprüfung besser als mit der Abgeltungssteuer?

Frage A: Ist im Grenzsteuersatz bereits der Soli und die Kirchensteuer enthalten?
Dann läge dieser bei 27%

Die Abgeltungssteuer liegt bei 25% + 9% Kirchensteuer + 5,5% Solidaritätszuschlag (wenn mehr als 801€ Sparerpauschbetrag ausgeschöpft wurde, wenn nicht dann 0% Solidaritätszuschlag): 39,5%. Ziehen wir die 5,5% ab, wenn der Sparerpauschbetrag nur zu 801€ oder weniger ausgeschöpft war: 34%.

Somit würde sich in jedem Fall die Günstigerprüfung lohnen, da 34% oder 39,5% größer als 27% sind. Dazu ist Frage A aber von entscheidender Bedeutung. Wenn zum Grenzsteuersatz noch Kirchensteuer und Soli kämen, dann läge der Grenzsteuersatz bei: 41,5% (27 + 9 + 5,5).

Quellen: [1] https://www.finanztip.de/abgeltungsteuer/ ,2022
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Grenzsteuersatz ist inklusive Soli & Kirchensteuer?

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Fährt man jetzt mit einer Günstigerprüfung besser als mit der Abgeltungssteuer?
In dem Beispiel natürlich nicht, 27% sind ja mehr als 25%.

Die Günstigerprüfung könnte sich imho in folgenden Fällen lohnen:
- geringes Lohneinkommen (im Supermarkt halbtags an der Kasse etc.)
- gar kein Lohneinkommen (Studenten, Schüler, Kinder, Hausmänner, Rentner*)
- selbstständige Tätigkeit die noch nicht so richtig läuft
- Trader, Privatiers (die Kapitalerträge sind das Haupteinkommen)
- bei Lohnersatzleistungen muss man genauer rechnen (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld etc.)

*Rentner aber vor allem, wenn der Rentenbeginn bereits länger zurück liegt, und damit ein größerer Teil der Rente steuerfrei ist
Frage A: Ist im Grenzsteuersatz bereits der Soli und die Kirchensteuer enthalten?
Nein. Mit Steuersatz ist immer der Einkommensteuersatz gemeint, Soli und Kirche kommen dann noch oben drauf.
Einzig die - auch von mir - häufig genannten 26,375% meinen die Abgeltungssteuer mitsamt dem Solidaritätszuschlag (halt 25% plus 5,5% davon, man rechnet 25% mal 105,5%).
Die Abgeltungssteuer liegt bei 25% + 9% Kirchensteuer + 5,5% Solidaritätszuschlag (wenn mehr als 801€ Sparerpauschbetrag ausgeschöpft wurde, wenn nicht dann 0% Solidaritätszuschlag): 39,5%.
Prozentrechnung ist offenbar nicht dein Ding. ;)
Die Prozente addiert man nicht, man multipliziert sie (zumindest im ersten Schritt).

Abgeltungssteuer: 25%
Soli: 5,5% von den 25%, also 25% mal 5,5%, das ergibt 1,375%
Kirche: 9% von den 25%, also 25% mal 9%, ergibt 2,25%
Unterm Strich dann 25% + 1,375% + 2,25% = 28,625%
Real ist es ein bisschen weniger, weil die Kirchensteuer direkt als Spende abgesetzt wird, ist aber nur eine Kleinigkeit (grob kann man mit 28% rechnen).

Noch eine Anmerkung zum Thema Günstigerprüfung: Fällt die positiv aus entfällt auch der Soli (für normale Einkünfte in der Größenordnung in der die Günstigerprüfung greift ist der abgeschafft).

Stefan
o0Pascal0o
Beiträge: 52
Registriert: 24. Apr 2011, 10:50

Re: Grenzsteuersatz ist inklusive Soli & Kirchensteuer?

Beitrag von o0Pascal0o »

Vielen Dank reckoner! Das mit dem Prozenten ist tatsächlich nicht so mein Ding.
reckoner hat geschrieben: 26. Okt 2022, 14:04 Mit Steuersatz ist immer der Einkommensteuersatz gemeint, Soli und Kirche kommen dann noch oben drauf.
Danke. Demnach ist meine Vergleichsrechnung oben irrelevant. Da das für beide Steuersätze gitl - Grenzsteuersatz & Abgeltungssteuersatz. Also auf beide Steuersätze kommt noch Soli & Kirchensteuer hinzu. Und auch das mit dem Kirchensteuerdirektabzug als Spende trifft auf beide Steuersätze gleichermaßen zu?

Dann ist der Abgeltungssteuersatz: 25% + 1,375% + 2,25%(-Direktabzugsspendenwert 0,625%) = 28%
Und der Grenzsteuersatz: 27% + 1,375% + 2,25%(-Direktabzugsspendenwert 0,625%) = 30%

Die Rechnung ist somit viel einfacher:
Der Grenzsteuersatz müsste also unter 25% liegen, damit sich die Günstigerprüfung lohnt.

Wie ist denn das Ergebenis dieses Rechners zu deuten?
https://www.finanz-tools.de/einkommensteuerrechner
Egal, ob ich dort 9% Kirchensteuer oder 0% Kirchensteuer eingebe, der Grenzsteuersatz bleibt immer bei 27% (Einkommen 22.000€ im Jahr 2021). Sollte der sich nicht um (2,25%-0,625%=1,625%) ändern? Es ist ja nur ein ca.-Wert. Aber in der Range von 2,25%-1,5% sollte sich doch da etwas ändern.
reckoner hat geschrieben: 26. Okt 2022, 14:04 Noch eine Anmerkung zum Thema Günstigerprüfung: Fällt die positiv aus entfällt auch der Soli (für normale Einkünfte in der Größenordnung in der die Günstigerprüfung greift ist der abgeschafft).
Normale Einkünfte sind Kapitaleinkünfte der Anlage KAP?
Der Satz ist sehr kompliziert. Ich verstehe diesen nicht. Wie ist das mit der Größenordnung zu verstehen?

Kaptialertragssteuer: 100€
Soli: 5,5% = 5,50€
Kirchensteuer: 9% = 9€
Wenn jetzt die Günstigerprüfung ergibt, dass der Grenzsteuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz liegt, dann erhält man die 5,50€ zurück. Man muss dazu aber nichts weiter eingeben in der Steuererklärung - die Angaben in Anlage KAP sind ja drin & Günstigerprüfung angeklickt. Man erhält aber die zu viel bezahlten 5,5€ zurück.
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Grenzsteuersatz ist inklusive Soli & Kirchensteuer?

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Und auch das mit dem Kirchensteuerdirektabzug als Spende trifft auf beide Steuersätze gleichermaßen zu?
Jein.
Normalerweise ist die Abgeltungssteuer ja 25%, und davon dann 5,5% bzw. 9% kommt noch oben drauf.
Behält nun die Bank auch die Kirchensteuer ein, dann nimmt sie nicht mehr 25%, sondern etwas weniger (den genauen Satz weiß ich nicht auswendig). Und wenn es beispielsweise nur 24% sind, dann sind 5,5% davon natürlich auch weniger. Im Endeffekt wirkt es sich also auf alles aus.
Dann ist der Abgeltungssteuersatz: 25% + 1,375% + 2,25%(-Direktabzugsspendenwert 0,625%) = 28%
Ja, ungefähr jedenfalls (genau sind es 27,8 oder 27,9%).
Und der Grenzsteuersatz: 27% + 1,375% + 2,25%(-Direktabzugsspendenwert 0,625%) = 30%
Wie schon gesagt, mit Grenzsteuersatz meint man immer nur den Einkommensteuersatz.
Der Grenzsteuersatz müsste also unter 25% liegen, damit sich die Günstigerprüfung lohnt.
Genau, ab 25% ist die Abgeltungsteuer günstiger. Und auch bei vielleicht 22% kann das der Fall sein, wenn die Kapitalerträge nur hoch genug sind (die treiben den Grenzsteuersatz dann auch wieder nach oben, und womöglich über 25%).
Egal, ob ich dort 9% Kirchensteuer oder 0% Kirchensteuer eingebe, der Grenzsteuersatz bleibt immer bei 27% (Einkommen 22.000€ im Jahr 2021).
Weil wie gesagt der Grenzsteuersatz nur die Einkommensteuer meint. Ob du in der Kirche bist oder nicht ändert nichts, und damit auch nichts an der Günstigerprüfung.
Normale Einkünfte sind Kapitaleinkünfte der Anlage KAP?
Nein, genau anders herum. Mit normalen Einkünften meine ich alles was zum persönlichen Steuersatz versteuert wird (Lohn, Rente, Mieteinkünfte u.s.w.). Die Kapitalerträge sind hingegen nicht normal (in diesem Sinne), denn dort gilt ja der Deckel von 25%.
Wie ist das mit der Größenordnung zu verstehen?
Damit wollte ich nur klarstellen, dass der Soli nicht komplett abgeschafft ist, sondern nur für Einkommen bis zu einer bestimmten Grenze (weiß ich auswendig auch nicht). Mit einer positiven Günstigerprüfung liegt man jedenfalls immer unter dieser Grenze.
Wenn jetzt die Günstigerprüfung ergibt, dass der Grenzsteuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz liegt, dann erhält man die 5,50€ zurück. Man muss dazu aber nichts weiter eingeben in der Steuererklärung - die Angaben in Anlage KAP sind ja drin & Günstigerprüfung angeklickt. Man erhält aber die zu viel bezahlten 5,5€ zurück.
Ja, ich könnte dir sogar einen Bescheid zeigen (sprich: das ist sicher).

Stefan
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