Wenn Sie die SV-Beiträge gern selbst errechnen wollen - hier steht die Formel: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__20.html Einfacher ist es allerdings, entsprechende Rechner im Netz zu benutzen. Unterscheiden sich die Sätze nach Steuerklassen (Alleinerziehende, Steuerklassenkombination 3/5 oder Zweitjob)? Nein - Midijobs unterscheiden sich von anderen Jobs durch niedrige Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. Steuerlich sind sie anderen Jobs völlig gleichgestellt.
In Klasse 6 hat man üblicherweise 2 Jobs - die werden dann halt zusammengerechnet. Hat man also z. B. einen Job mit 1.200 Euro Bruttolohn und einen mit 1.000 Euro, wird addiert und im Ergebnis ist das kein Midijob mehr, denn man liegt ja über 1.600 Euro. Also zahlt man die normalen SV-Beiträge.