Steuersatz unter Progressionvorbehalt höher als ermittelt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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BuFi
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Steuersatz unter Progressionvorbehalt höher als ermittelt

Beitrag von BuFi »

Hallo,

in einem Steuerbescheid wurde die Einkommenssteuer ein Steuersatz mit Progessionsvorbehalt mit 7,2048% ermittelt.

Das Steuerprogramm hat eine Satz von 5,9352% errechnet.

Die steuerpflichtige Person erhielt noch 5 Monate Elterngeld Plus und das Jahr Naturalunterhalt.

Wo könnte der Unterscheid herkommen? Ist vielleicht der übrige Werbungs-Pauschbetrag nicht berücksichtigt bzw. von im Steuerbescheid erwähnten berücksichtigten Leistungen nach §32b Abs. 1 nicht abgezogen worden? Ich finde dazu nämlich nichts im Steuerbescheid.
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