Hallo,
in einem Steuerbescheid wurde die Einkommenssteuer ein Steuersatz mit Progessionsvorbehalt mit 7,2048% ermittelt.
Das Steuerprogramm hat eine Satz von 5,9352% errechnet.
Die steuerpflichtige Person erhielt noch 5 Monate Elterngeld Plus und das Jahr Naturalunterhalt.
Wo könnte der Unterscheid herkommen? Ist vielleicht der übrige Werbungs-Pauschbetrag nicht berücksichtigt bzw. von im Steuerbescheid erwähnten berücksichtigten Leistungen nach §32b Abs. 1 nicht abgezogen worden? Ich finde dazu nämlich nichts im Steuerbescheid.