Kosten für Immobilienerwerb

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Tom1873
Beiträge: 1
Registriert: 17. Okt 2022, 21:00

Kosten für Immobilienerwerb

Beitrag von Tom1873 »

Hallo liebe Forumsgemeinschaft,

ich stehe auf dem Schlauch und brauche dringend eure Hilfe.
Ich habe mir im Dezember 2021 eine Wohnung gekauft, sprich der Notartermin war im Dezember. Der Notar, der Makler und die Stadt haben die Rechnungen auch schon fleißig im Dezember 2021 geschrieben.
Die Wohnung ist laut Kaufvertrag aber erst im Februar 2022 in meinen Besitz übergegangen. Daher wurde auch das Darlehen erst in 2022 ausbezahlt und überwiesen – Kaufpreisfälligkeit Mitte Januar 2022.

Was kann bzw. muss ich in der Steuererklärung 2021 angeben und wo?
• Notartermin im Dezember 2021
• Wohnung ist vermietet
• Wohnungseigentümer laut Kaufvertrag ab Februar 2022

Zu den Anschaffungskosten sowie Anschaffungsnebenkosten müsste ich unter den Werbungkosten absetzen können:

• Kaufpreis (abzüglich Anteil für den Grund, denn dieser unterliegt nicht der Abnutzung)
• Notarkosten
• Auflassungsgebühren
• Grundschuldschuldbestellung war 2021
• Grunderwerbssteuer
• Gebühren des Grundbuchamts
• Maklerprovision für die erworbene Immobilie
• Fahrt- und Telefonkosten (zum gekauften Objekt)

Was ich erst nächstes Jahr geltend machen kann:
• Darlehenszinsen
• Kontoführungsgebühren
• Hausgeld

Ja, Nein, Hilfe, Tipps?
Ich bin euch für jede Antwort dankbar!
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Kosten für Immobilienerwerb

Beitrag von Severina »

Notarkosten, Kosten für Auflassung, Grunderwerbsteuer, Gebühren Grundbuch, Makler, Fahrtkosten/Telefon (für das gekaufte Objekt) - das gehört alles zu den Anschaffungskosten, die - soweit sie nicht auf den Grund und Boden entfallen - zusammen mit dem Kaufpreis abzuschreiben sind.

Die Finanzierungskosten (Grundschuldbestellung) sind sofort abziehbar, ebenso wie Kosten für Besichtigungsfahrten/Telefonate zu NICHT erworbenen Objekten.
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